Warning: Undefined array key "HTTP_X_FORWARDED_PROTO" in /home/httpd/vhosts/petrolhead.ch/httpdocs/wp-config.php on line 82 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/httpd/vhosts/petrolhead.ch/httpdocs/wp-config.php:82) in /home/httpd/vhosts/petrolhead.ch/httpdocs/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Fussgänger – Petrolhead.ch https://petrolhead.ch Petrolhead.ch – Das Schweizer Autofahrerblog Wed, 19 Jul 2023 11:39:51 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Kinder überraschen zum Schulbeginn https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/kinder-ueberraschen-zum-schulbeginn/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=kinder-ueberraschen-zum-schulbeginn https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/kinder-ueberraschen-zum-schulbeginn/#respond Sun, 11 Aug 2019 21:58:20 +0000 https://petrolhead.ch/?p=2753 [Weiterlesen]]]> «Achtung: Kinder überraschen. Rechnen Sie mit allem.» Das besagt die neue Kampagne der Polizei und der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu zum Schulbeginn. Leider kann man mit etwas nicht rechnen: dass jemand den mittlerweile siebenjährigen Kindern beigebracht hat, wie sie sich auf dem Schulweg verhalten sollen.

Schulbeginn 2019

Bitte nicht nachmachen

In der neuen Kampagne der Polizei und der Beratungsstelle für Unfallverhütung springen Kinder an Springfedern aus dem Nichts durch eine Klappe im Fussgängerstreifen und hinter parkierten Autos hervor. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Kinder davon nicht inspirieren lassen.

Unsere Lokalzeitung hat mit Verweis auf die Unfallstatistiken bereits geschrieben: Nicht alle Schulkinder kommen lebend wieder nach Hause. Auch wenn es nicht ganz diese Worte waren: Das ist nicht das, was Eltern hören möchte – oder irgendwer. Sind die Werber hier vielleicht über ihr Ziel hinausgeschossen?

Oft fehlt die Verkehrskompetenz

Ich war als Kind oft mit meiner Mutter und meinen Schwestern zu Fuss unterwegs. Dabei hat meine Mutter uns alles Wichtige beigebracht, wie wir uns entlang von Strassen und beim Überqueren verhalten müssen. «Luege, lose, laufe» lautete der Leitspruch. Als wir dann später alleine auf dem Weg zur Schule waren, besassen wir bereits die nötige Kompetenz.

Fussgänger hatten früher am Fussgängerstreifen noch keinen Vortritt, und waren auch deshalb aufmerksamer als heutige Menschen, die mit starrem Blick auf ihren Handy-Bildschirm den Fussgängerstreifen betreten, ohne sich davor nach dem Verkehr umzuschauen. Und dieses Verhalten der Erwachsenen ahmen heutige Kinder – mangels anderer Vorbilder – nach. Heute ist ja auch kaum mehr jemand zu Fuss unterwegs. Eltern fahren mit den Kindern fast überallhin nur noch mit dem Auto oder im Velo-Anhänger. Und entweder kennen sie die Verkehrsregeln selbst nicht (siehe unten «Kenne Deine Strassen»), oder sie beachten sie einfach nicht. Anders kann ich mir nicht erklären, wieso auch immer wieder Erwachsene mit Kinderwagen oder kleinen Kindern an der Hand direkt vor mein Auto laufen.

Schulbeginn 2019

Die fehlende Verkehrserziehung gilt natürlich nicht für alle Eltern und alle Erwachsene, aber leider für eine erschreckend grosse Zahl. Diesen gilt dieser Aufruf: Geht mit den Kindern regelmässig zu Fuss und erklärt ihnen dabei, wann wer wieso Vortritt hat und wie sie die Strasse richtig überqueren. Wer das am ersten Schultag zum ersten Mal tut, trägt eine Mitschuld daran, wenn die Kinder sich später falsch verhalten.

Ewig warten?

Ein paar Wochen nach dem Schulbeginn sehe ich oft von weitem Kinder, die an einer Nebenstrasse am Fussgängerstreifen warten, und immer noch dort stehen, wenn ich eine halbe Minute später auf der Hauptstrasse vorbeifahre. Weil ihnen jemand, vermutlich der Dorfpolizist, beigebracht hat, dass sie warten müssen, bis ein Auto vor dem Fussgänger anhält. Das war während der «Rad steht, Kind geht»-Kampagne. Doch niemand hat ihnen gesagt, dass sie die Strasse auch dann überqueren dürfen, wenn kein Auto kommt. Dass sie lange dort stehen, sendet falsche Signale aus: nämlich dass das Kind die Strasse gar nicht überqueren möchte, sondern hier nur auf einen Klassenkameraden wartet.

Und scheinbar hat ihnen auch niemand gesagt, was sie machen müssen, wenn es keinen Fussgängerstreifen gibt, vor dem sie warten können. Diese Kinder laufen mir dann in der 30er-Zone regelmässig direkt vors Auto, obwohl sie keinen Vortritt haben. Bitte, liebe Polizei, macht es besser und lehrt den Kindern die relevanten Dinge! Und bringt ihnen auch bei, wie sie die verschiedenen Strassentypen (siehe unten) unterscheiden können.

Amerikanische Verhältnisse auch in der Schweiz?

Überängstliche Eltern lassen Kinder heutzutage nicht mal mehr selbst zu Fuss zur Schule gehen. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, werden immer mehr zum Problem. Damit blockieren sie nicht nur den Verkehr rund um Schulen, sondern sie gefährden auch andere Schulkinder, die zu Fuss unterwegs sind. Und nicht zuletzt sorgen sie dafür, dass ihre Kinder die nötige Kompetenz im Strassenverkehr lernen können. Immer mehr Gemeinden reagieren mit Flyern und Vorschriften auf dieses Problem.

Schulbeginn 2019

Die Gemeinde Ittigen im Kanton Bern hat auf das neue Schuljahr hin «Kiss & Ride»-Parkplätze eingerichtet. Hier dürfen sich Eltern im Auto während maximal 2 Minuten hinstellen, um ihre Kinder ein- und aussteigen zu lassen. Auf dem übrigen Schulgelände gilt ein Park- und Halteverbot.

Das «Kiss & Ride»-System stammt aus den USA. Denn leider haben wir mittlerweile auch in der Schweiz amerikanische Zustände erreicht. Die Tafel mit den Anweisungen bleibt noch bis zum Schulstart am Montag hin zugedeckt.

Autofahrer in der Verantwortung

Natürlich passen Autofahrer auf. Autofahrer wollen niemanden überfahren, und schon gar nicht Kinder. Und natürlich müssen Autofahrer ihren Teil dazu beitragen, dass Kinder und alle anderen Fussgänger die Strasse sicher überqueren können. Es ist aber falsch, die Verantwortung nur den Autofahrern aufzubürden. Und genau das scheint die neue «Kinder überraschen»-Kampagne zu tun.

Wichtig sind für Autofahrer die folgenden Verhaltensregeln:

  • Vor dem Fussgängerstreifen komplett anhalten, um Kinder die Strasse überqueren zu lassen. Und das möglichst mit einem gehörigen Abstand zum Fussgängerstreifen, mindestens zwei Meter, um die Kinder nicht zu verängstigen und ihnen genügend Platz zu lassen, um sich umzuschauen. Autofahrer aus der Gegenrichtung sehen die Kinder auf dem Fussgängerstreifen damit auch früher.
  • Keine Handzeichen geben. Denn die Kinder müssen sich selbst vergewissern, dass sie die Strasse gefahrlos überqueren können. Wer Kinder hinüberwinkt, sorgt unter Umständen dafür, dass sie zu wenig auf den Verkehr aus der anderen Richtung achten.
  • Konsequent bleiben: Anhalten, wenn die Kinder auf dem Fussgängerstreifen und in der Begegnungszone Vortritt haben, und nicht anhalten, wenn die Kinder keinen Vortritt haben. Wer nett sein will und zum Beispiel in der 30er-Zone anhält, um Kinder die Strasse überqueren zu lassen, obwohl sie hier keinen Vortritt haben, verwirrt die Kinder und sorgt dafür, dass sie an derselben Stelle auch vom nächsten Auto erwarten, dass es anhält – und direkt davor laufen. Oder Autofahrern dann immerhin den Stinkefinger zeigen, wenn sie ihren vermeintlichen Vortritt missachten.

Bitte haltet Euch daran.

Kenne Deine Strassen

Ist es mittlerweile wirklich so schwierig, den Durchblick zu behalten? Hier eine kleine Auffrischung:

  • Begegnungszone 20 km/h: In Wohnquartieren mit wenig Grünflächen werden Spielstrassen bzw. Begegnungszonen eingeführt, um eine zusätzliche Spielfläche zu schaffen. Diese Zonen sind mit einem speziellen Schild und meistens auch mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Fussgänger haben Vortritt, wenn sie die Strasse überqueren möchten. Trotzdem müssen auf der Strasse spielende Kinder diese freigeben, wenn Autos durchfahren möchten. Ebenso dürfen Fussgänger, die auf der Strasse spazieren, Autos nicht unnötig behindern.
  • 30er-Zone: In verkehrsberuhigten Wohnquartieren oder immer häufiger auch flächendeckend in autofeindlichen Gemeinden werden Tempo-30-Zonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern eingeführt. Trotz des tiefen Tempolimits gelten hier die üblichen Verkehrsregeln, was Kinder und viele Erwachsene allzu oft nicht zu wissen scheinen. Hier haben auf der Strasse nicht Fussgänger, sondern Autos Vortritt. Viele Gemeinden bedenken beim Einführen von Tempo-30-Zonen nicht, dass in diesen Fussgängerstreifen grundsätzlich nicht erlaubt sind und entfernt werden müssen. Wohl auch deshalb kommt es zum Missverständnis, in dem sich allzu viele Fussgänger – und vor allem auch Kinder – befinden. Die Gemeinde Lyss im Berner Seeland hat deshalb bei der Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse Schilder aufgestellt, die auf den Vortritt der Autos hinweisen.
    30er-Zone: Autos haben Vortritt
  • 40er-Zone: An Stellen mit leicht erhöhtem Risiko, die zum Beispiel eingeschränkt überblickbar sind, oder in denen sich der Verkehr etwa vor einem Fussgängerstreifen oft staut, markieren viele Gemeinden eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern. Hier gelten die üblichen Vortrittsregeln: Autos haben auf der Strasse Vortritt, Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen, die hier erlaubt bleiben. Befindet sich ein Fussgängerstreifen näher als 50 Meter entfernt, müssen Fussgänger diesen benutzen und haben hier Vortritt. Aber Achtung: Autos benötigen bei Tempo 40 etwa 16 Meter, um zu bremsen und anzuhalten. Fussgänger dürfen deshalb trotz Fussgängerstreifen nicht einfach so auf die Strasse laufen, wenn sich ein herannahendes Auto näher als 16 Meter vom Fussgängerstreifen entfernt befindet und damit nicht mehr rechtzeitig anhalten kann.
  • Generell 50 km/h: Innerorts gilt die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Befindet sich ein Fussgängerstreifen näher als 50 Meter entfernt, müssen Fussgänger diesen benutzen und haben hier Vortritt. Autos benötigen bei Tempo 50 etwa 25 Meter, um zu bremsen und anzuhalten. Fussgänger dürfen deshalb trotz Fussgängerstreifen nicht einfach so auf die Strasse laufen, wenn sich ein herannahendes Auto näher als 25 Meter vom Fussgängerstreifen entfernt befindet.

Und genau diese Unterscheidung der unterschiedlichen Strassen und Vortrittsregeln sollen Eltern oder sonst halt die Polizei den Kindern beibringen. Gerade auch die Eltern sind in der Verantwortung, ihren Kindern das Verhalten auf dem Schulweg und auf der Strasse beizubringen. Das klappt zukünftig hoffentlich besser.

Ich wünsche den Schulkindern einen guten Schulbeginn und hoffe, dass alle gesund wieder nach Hause kommen.

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Unfälle an Fussgängerstreifen: Sind Autofahrer an der Dunkelheit schuld? https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/unfaelle-an-fussgaengerstreifen-sind-autofahrer-an-der-dunkelheit-schuld/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=unfaelle-an-fussgaengerstreifen-sind-autofahrer-an-der-dunkelheit-schuld https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/unfaelle-an-fussgaengerstreifen-sind-autofahrer-an-der-dunkelheit-schuld/#respond Fri, 21 Dec 2018 13:57:29 +0000 https://petrolhead.ch/?p=2201 [Weiterlesen]]]> Es ist draussen wieder sehr dunkel und Unfälle auf Fussgängerstreifen häufen sich. «Schuld sind meistens die Autofahrer», schreibt die Schweizer Gratiszeitung «20 Minuten» am 20. Dezember 2018 auf ihrer Titelseite. Der Artikel ist eine stümperhafte Schuldzuweisung an die Autofahrer und zielt an der Hauptursache vorbei.

Sind Autofahrer schuld?

Der Artikel wirft den Autofahrern Unaufmerksamkeit vor. Aber stimmt das wirklich? Wären Autofahrer generell unaufmerksam, müsste es doch auch tagsüber und an Sommerabenden genauso viele Unfälle geben. Dies ist aber nicht der Fall. Meiner Meinung nach sind Autofahrer in der Dunkelheit (hoffentlich!) sogar noch aufmerksamer als sonst! Denn bei schlechten Sichtverhältnissen konzentriert man sich als Autofahrer noch mehr als sonst, um alle relevanten Vorgänge auf und neben der Strasse wahrzunehmen.

Die vorgeworfene Unaufmerksamkeit ist vielmehr nur ein Auffangbecken der Statistiker, wenn dem Autofahrer kein konkreter anderer Vorwurf gemacht werden kann. Es ist genauso nichtssagend wie das «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs», das zumindest früher so oft in Polizeirapporte von Unfällen geschrieben wurde.

Sind Fussgänger schuld?

Die im Artikel zitierte Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) nennt «unvorsichtigtes Überqueren» als Hauptursache von Unfällen seitens der Fussgänger. Tatsächlich widmen Fussgänger immer weniger Aufmerksamkeit dem Verkehr. Sie führen Telefongespräche, unterhalten sich mit Freunden oder schauen auf den Handybildschirm, während sie ohne Blick nach links oder rechts auf die Strasse treten. Schon öfters wurden Forderungen laut, die diesen Blick aufs Handy beim Überqueren der Strasse unter Strafe stellen wollen. Der Aufruf «Augen auf die Strasse» soll für Fussgänger genauso gelten wie für Autofahrer.

Der beliebteste Kommentar zum «20 Minuten»-Artikel trifft dies auf den Punkt: «Viele Fussgänger nehmen gar nicht wirklich am Verkehr teil. Sie laufen mit Kopfhörern und Blick aufs Handy einfach drauflos.»

Immerhin räumt der Vertreter von «Fussverkehr Schweiz» ein, dass «ganz dunkle Kleidung sicherlich nicht empfehlenswert» sei. Und genauso sehe ich das auch. Viele Leute sind von Kopf bis Fuss schwarz angezogen und sind sich nicht bewusst, dass sie sich oft vor einem dunklen Hintergrund befinden – zum Beispiel vor einer hohen Hecke oder der Strasse selbst (im Bereich einer Steigung). Bei einem derart kleinen Kontrast werden Fussgänger ganz einfach unsichtbar. In einer Art umgekehrter Vogel-Strauss-Taktik glauben sie aber trotzdem (wenn auch zu Unrecht): «Wenn ich den Autofahrer sehe, sieht er mich auch.»

Ich habe mir schon oft überlegt, ob ich nicht die «Lüga» anlegen soll – die Leuchtgamasche, die noch aus meiner Zeit im Militär im Keller liegt, wenn ich im Dunkeln zu Fuss unterwegs bin. Schliesslich sind viele Kinderjacken und Schulsäcke mit reflektierenden Materialien ausgestattet  und Kinderschuhe haben eingebaute Leuchtelemente, aber für Erwachsene gibt es das kaum. Ja sogar Hundehalsbänder mit Blinklichtern gibt es! Während sich einige Velofahrer mit einer Leuchtweste auch in der Dunkelheit sichtbar machen und ja auch in vielen Ländern eine Leuchtwestenpflicht bei Pannen auf der Autobahn gilt, unternehmen erwachsene Fussgänger in der Regel nichts, um in der Dunkelheit besser gesehen zu werden. Dann aber sollten sie sich wenigstens dessen bewusst sein, dass man sie kaum sieht, und nicht übereilig auf die Strasse treten.

Hinzu kommt, dass gerade in städtischen Bereichen viele Fussgänger der Meinung sind, sie hätten auch ohne Fussgängerstreifen Vortritt. Sie laufen in 30er-Zonen ohne Fussgängerstreifen vor Autos, obwohl sie keinen Vortritt haben. Das sehe ich gerade bei Schulkindern viel zu häufig. Aber auch bei Erwachsenen, die es eigentlich besser wissen sollten. Einige Gemeinden haben bei ihren 30er-Zonen deshalb bereits Schilder aufgestellt, die den Fussgängern in Erinnerung rufen, dass Autos Vortritt haben.

Immer mehr junge Leute verzichten heute darauf, Auto fahren zu lernen. Deshalb entgeht ihnen vermutlich auch die wichtigste Information aus dem Verkehrskunde-Unterricht: der Bremsweg. Autos können nicht von einem Moment auf den anderen stillstehen, sondern benötigen eine gewisse Zeit und eine gewisse Distanz, um anzuhalten. Tritt man auf die Strasse, auf der ein Auto schon sehr nahe ist, ist es physikalisch nicht möglich, dass dieses rechtzeitig anhält. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass man sich auf dem Fussgängerstreifen befindet.

Hauptgrund ist die Dunkelheit

Im «20 Minuten»-Artikel steht aber auch: «Hauptgrund für die Unfälle ist die Dunkelheit.»

Und an der Dunkelheit tragen weder die Autofahrer noch die Fussgänger eine Schuld. Schuld hingegen sind die Gemeinden, die nicht genug gegen die Dunkelheit unternehmen. Während einige Gemeinden vorbildlich Fussgängerstreifen-Leuchtschilder installiert haben, die von weitem zu sehen sind und den Bereich des Fussgängerstreifens taghell erleuchten, lassen andere Gemeinden ihre Fussgängerstreifen im Dunkeln. Eine gute Beleuchtung gehört sowieso zu den Kriterien für einen sicheren Fussgängerstreifen. Hier müssen unbedingt die zuständigen Behörden in die Verantwortung genommen werden.

Einige Gemeinden installieren auch Fussgängerampeln, die für die Autos entweder auf Grün stehen oder nicht eingeschaltet sind, solange kein Fussgänger in der Nähe ist. Betätigt ein Fussgänger den Knopf, schaltet die Ampel zügig auf Rot, damit der Fussgänger die Strasse sicher überqueren kann. Ein solches System macht die Fussgängerstreifen zusätzlich sicherer.

Sowieso sind Schweizer Strassen in der Nacht ein Problem. Gerade bei Regen sind die Linien kaum zu sehen und es ist eher ein Rätselraten, wo man durchfahren muss. Hier fehlen Reflektoren, die im Ausland vielerorts eingesetzt werden, um den Strassenverlauf auch bei Dunkelheit klar zu kennzeichnen. Solche leicht erhöhten «Katzenaugen» wirken auch gleich als passiver Spurhalteassistent und warnen Autofahrer beim Überfahren durch ein leichtes Rütteln, dass sie sich am Rand der Spur befinden und besser in die Mitte der Fahrbahn zurückkehren sollen.

Fazit

Beim grossen Wert, den die Schweizer Politik auf Sicherheit im Strassenverkehr legt, ist es unverständlich, dass nicht mehr gegen die Dunkelheit als Hauptgrund der Unfälle unternommen wird. Gemeinden müssten verpflichtet werden, ihre Fussgängerstreifen gut zu beleuchten. Dunkel gekleidete Fussgänger müssen sich bewusst sein, dass Autofahrer sie nicht sehen können. Die Autofahrer sind nicht schuld an der Dunkelheit. Deshalb dürfen sie auch nicht zu Sündenböcken für Unfälle aufgrund von ungenügend beleuchteten Fussgängerstreifen gemacht werden. Und natürlich müssen alle Beteiligten im Strassenverkehr – Autofahrer, Velofahrer, Fussgänger – ihren Teil dazu beitragen, aufmerksam zu sein und Unfälle zu vermeiden.

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Schulanfang: Achtung Kinder! https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/schulanfang-achtung-kinder/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=schulanfang-achtung-kinder https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/schulanfang-achtung-kinder/#respond Sun, 19 Aug 2018 08:31:30 +0000 http://petrolhead.ch/?p=961 [Weiterlesen]]]> Fast überall in der Schweiz hat diese Woche das neue Schuljahr begonnen. Damit sind wieder viele Schulkinder unterwegs, die zum Teil noch sehr unsicher wirken, und andere, die in den Sommerferien sämtliche Verkehrsregeln vergessen haben und übermütig auf die Strasse laufen, ob gerade ein Auto kommt oder nicht. Wie verhalten wir – Autofahrer, Eltern, Kinder – uns richtig?

Unsichere Neulinge

Jahr für Jahr sehe ich Schulkinder, die scheinbar verloren am Strassenrand stehen. Obwohl sie sich neben einem Fussgängerstreifen befinden, ist ihre Absicht unklar. Scheinbar wollen sie die Strasse nicht überqueren. Sonst hätten sie das bereits getan, denn weit und breit ist kein Auto zu sehen. Warten sie vielleicht auf ein Gschpänli?

Und genau hier liegt das Problem: Ist die Absicht eines Fussgängers – unabhängig des Alters – nicht erkennbar, können Autofahrer nicht entsprechend dieser Absicht reagieren. Steht jemand neben einem Fussgängerstreifen, will er nicht zwingend über die Strasse gehen. Ich habe schon häufig angehalten und wurde dann vom Wartenden weitergewunken, weil er einfach nur stehenbleiben wollte, aber sonst nichts. Und Kindern ist sogar noch weniger bewusst, wo sie gerade stehen und wie sie auf Autofahrer wirken.

Sowieso könnte man teilweise meinen, die Kinder hätten noch nie im Leben eine Strasse überquert. Vermutlich, weil die Eltern mit ihnen nur im Auto unterwegs sind und sie keine Gelegenheit hatten, das Verhalten der Eltern als Fussgänger im Strassenverkehr zu beobachten und nachzuahmen. Deshalb ist es besonders wichtig, als Eltern mit den Kindern häufig zu Fuss unterwegs zu sein und sich dabei nicht nur als Vorbild zu verhalten, sondern auch mit den Kindern darüber zu sprechen, was man wieso tut.

Tatsächlich wollen die Kinder häufig doch die Strasse überqueren, wenn sie lange am Strassenrand warten. Aber jemand hat ihnen gesagt, sie dürfen dies erst tun, wenn das Auto ganz angehalten hat: «Rad steht, Kind geht!». Ging dabei vergessen, dass sie auch gehen dürfen, wenn kein Auto kommt? In den 7 wichtigen Tipps für den Schulweg der Kantonspolizei Bern ist das jedenfalls so enthalten («Wenn kein Fahrzeug mehr kommt…»).

Mahnende Mütter

Wenn ich zu Hause losfahre und in der Ferne (mehrere Hundert Meter die Strasse runter) beim Fussgängerstreifen eine Frau mit Kind sehe, handelt es sich nicht selten um eine Mutter, die ihrem Kind vorführen will, wie das mit dem «Rad steht, Kind geht!» funktioniert. Sie werden an dieser Stelle warten, bis ich eine halbe Minute später mit Tempo 30 angetuckert komme und anhalte. Damit bilden sie ein völlig unnötiges Verkehrshindernis. Denn im Normalfall hätten sie die Strasse schon längstens überquert, bis ich beim Fussgängerstreifen angekommen wäre.

Wichtiger wäre es, auch sonst mit dem Kind zu Fuss unterwegs zu sein und nicht erst beim Schulanfang. Und wenn die Mutter dem Kind das so vorführt, dann wird es auch später alleine am Strassenrand stehen bleiben, bis endlich von irgendwoher ein Auto gefahren kommt.

Anhaltende Hände

Seit einiger Zeit wird den Kindern auch beigebracht, den Autofahrern am Fussgängerstreifen mit der Hand ein Haltezeichen zu geben und sie damit zum Stoppen zu bringen. Wie gesagt bin ich ein grosser Fan davon, wenn andere Verkehrsteilnehmer ihre Absicht klar zeigen. Doch das gilt nicht für diese Haltezeichen. Denn die Kinder erhalten so das Gefühl und die falsche Sicherheit, mit ihren Stopp-Handzeichen die Autos überall anhalten zu können, nicht nur vor dem Fussgängerstreifen. Sie verstehen nicht, dass die Autos wegen dem Fussgängerstreifen anhalten und nicht wegen dem Haltezeichen.

Dabei wäre es viel sinnvoller, den Kindern das von Anfang an richtig zu lehren. Das Stopp-Handzeichen ist für Autofahrer nur dann verbindlich, wenn ein Polizist es zeigt, oder ähnliche Personen, die den Verkehr leiten. Autofahrer halten wegen dem Fussgängerstreifen an, nicht wegen dem Handzeichen.

Übermütige ältere Schüler

Die ein bisschen älteren Schüler kehren in die Schule zurück und haben in den Sommerferien scheinbar sämtliche Verkehrsregeln vergessen. Sie laufen übermütig auf die Strasse, ob gerade ein Auto angefahren kommt oder nicht. Damit liegen sie in unserem Wohnquartier in der Begegnungszone zwar richtig: Sie haben Vortritt vor den Autos. Aber genauso verhalten sie sich auch in der 30er-Zone, in der völlig andere Verkehrsregeln gelten. Entweder hat ihnen also nie jemand den Unterschied beigebracht, oder sie haben das mit dem Warten vor dem Fussgängerstreifen falsch verstanden. Vor dem Fussgängerstreifen warten: Ihrer Umkehrschluss-Logik nach müssen sie ohne Fussgängerstreifen also auch nicht warten.

Konsequent bleiben

Fussgänger haben nur in den folgenden Situationen Vortritt, wenn sie die Strasse überqueren möchten:

  • auf einem Fussgängerstreifen
  • in einer Begegnungszone.

In allen anderen Fällen haben Autos Vortritt. Und es ist wichtig, dass Autofahrer konsequent bleiben und diesen Vortritt auch beanspruchen. Häufig wollen Autofahrer lieb und nett sein und halten auf Quartierstrassen an, um Kinder durchzulassen. Das ist gefährlich, weil die Kinder so lernen, dass alle Autofahrer sie vorbeilassen, und dann gar nicht mehr warten, sondern einfach vor fahrende Autos laufen, die ihrer Meinung nach ja gleich anhalten. Nur machen das vielleicht nicht alle.

Genauso wichtig ist es für Autofahrer, den Kindern kein Zeichen zu geben. Winkt ein Autofahrer die Kinder am Fussgängerstreifen rüber, glauben sie, sie könnten jetzt die Strasse gefahrlos überqueren. Vielleicht obwohl aus der anderen Richtung gerade ein Auto naht, dessen Fahrer die Kinder noch nicht gesehen hat.

Fazit und Empfehlungen

Wer hat Vortritt? Meiner Meinung nach wäre es wichtig, den Kindern genau das beizubringen und ihnen den Unterschied zwischen einer Begegnungs- und einer 30er-Zone zu erklären.

Autofahrer: Bleibt konsequent und stoppt nur vor dem Fussgängerstreifen, um Kinder die Strasse überqueren zu lassen. Haltet dabei komplett an («Rad steht, Kind geht!») und haltet einen nicht bedrohlichen Abstand zum Fussgängerstreifen – mindestens zwei Meter. Gebt keine Handzeichen. Die Kinder müssen sich selbst vergewissern, dass aus keiner Richtung eine Gefahr droht.

Eltern: Geht mit den Kindern regelmässig zu Fuss und erklärt ihnen dabei, wann wer wieso Vortritt hat. Wer das am ersten Schultag zum ersten Mal tut, trägt eine Mitschuld daran, wenn die Kinder sich später falsch verhalten.

Kinder: Geht erst über die Strasse, wenn kein Auto mehr kommt oder die Autos ganz angehalten haben. Verlasst Euch nicht auf die Handzeichen der Autofahrer, sondern vergewissert Euch selbst, dass aus keiner Richtung eine Gefahr droht. Und es hilft, wenn Eure Absicht im Voraus erkennbar ist.

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Rad steht, Kind geht: Neue Kampagne zum Schulbeginn https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/rad-steht-kind-geht-neue-kampagne-zum-schulbeginn/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=rad-steht-kind-geht-neue-kampagne-zum-schulbeginn https://petrolhead.ch/alltag-alltaegliches/fussgaenger/rad-steht-kind-geht-neue-kampagne-zum-schulbeginn/#respond Mon, 10 Aug 2015 04:02:51 +0000 http://petrolhead.ch/?p=465 [Weiterlesen]]]> In vielen Kantonen beginnt heute ein neues Schuljahr. Damit sind zahlreiche Schulkinder zum ersten Mal alleine zu Fuss an und auf der Strasse unterwegs. Sie nehmen den Strassenverkehr anders wahr als Erwachsene und können noch nicht alle Gefahren richtig erkennen, die von fahrenden Autos ausgehen. Diese Regeln müssen wir Autofahrer beachten, wenn Kinder die Strasse überqueren möchten.

Rad steht, Kind geht

Die neue Informationskampagne des TCS, des Bundesamts für Unfallverhütung und der Polizei heisst: „Rad steht, Kind geht“. Sie verteilen Kreiden an Autofahrer, die den Slogan auf ihre Pneus schreiben und mit dem Hashtag #radstehtkindgeht in den sozialen Medien teilen sollen. Diesem Aufruf sind immerhin ein paar Autobesitzer nachgekommen.

Immer ganz anhalten

Diese Regel propagiere auch ich seit Jahren. Je nach Alter können Kinder die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen. Daher sollen Autofahrer nie bloss verlangsamen, um Kinder über den Fussgängerstreifen laufen zu lassen, sondern immer komplett anhalten. Und das möglichst nicht direkt vor dem Fussgängerstreifen, sondern schon ein paar Meter davor. Das gibt dem Kind einen Sicherheitsabstand und einen besseren Überblick der Strasse rund um den Fussgängerstreifen.

Keine Handzeichen geben

Neben dem in der Kampagne empfohlenen Anhalten sind aber auch weitere Regeln extrem wichtig. Zuerst muss sich das Kind selbst vergewissern, ob es die Strasse sicher betreten kann oder nicht. Verlässt sich ein Kind einzig auf das Handzeichen des haltenden Autofahrers, übersieht es möglicherweise eine aus der anderen Fahrtrichtung nahende Gefahr. Daher gilt: Keine Hand- oder sonstigen Zeichen geben.

Konsequent fahren

Fussgängerstreifen sind in Quartierstrassen mit 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ohne Fussgängerstreifen haben Autos Vortritt. Einige Autofahrer wollen nett sein und halten trotzdem an, um Schulkinder durchzulassen. Diese prägen sich das ein und erwarten dann dieselbe Reaktion auch von anderen Automobilisten. Gefährliche Situationen lassen so nicht lange auf sich warten. Mir ist mehr als einmal ein Kind direkt vors Auto gelaufen. Deshalb ist es wichtig, dass auch alle netten Autofahrer ihr Vortrittsrecht konsequent ausüben.

Kinder richtig schulen

Neben den Regeln für Autofahrer ist es aber genauso wichtig, die Erstklässler richtig zu schulen. Denn sie verstehen vieles falsch. Sie warten am Fussgängerstreifen häufig auch, bis ein Auto anhält, wenn erst Minuten später eines angefahren kommt. Das ist gefährlich, weil es für die Autofahrer so aussieht, als wolle das Kind den Fussgängerstreifen überhaupt nicht überqueren, sondern warte vielleicht auf ein „Gschpänli“. Fährt das Auto deshalb vorbei, ohne anzuhalten, verunsichert dies das Kind und führt vielleicht sogar dazu, dass es unvermittelt den Fussgängerstreifen betritt.

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