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Die Autobahn-Vignette ist obligatorisch, um die Autobahnen und Autostrassen der Schweiz zu benützen. Das gilt für alle Personenwagen, Lieferwagen bis 3,5 Tonnen, Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und sonstige Anhänger.

Keine elektronische Vignette
Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken und ist immer noch nur als Klebevignette erhältlich. Die eigentlich für jetzt geplante Lancierung der elektronischen Vignette wurde weiter verschoben und kommt frühestens im Jahr 2022.

Apropos Klebevignette: Die Vignette ist nur gültig, wenn sie aufgeklebt ist. Sie im Auto mitzuführen reicht nicht. Ausserdem muss sie am richtigen Ort kleben: auf der Innenseite der Frontscheibe, entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oder im Bereich des Innenrückspiegels. Ich empfehle jeweils, die Vignette auf der Beifahrerseite neben dem Innenrückspiegel anzubringen. So ist sie vom Fahrersitz aus nicht zu sehen und verdeckt damit auch nicht die Sicht.
Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe muss die Vignette an einem festen Bestandteil angebracht werden, zum Beispiel auf dem Tank von Motorrädern.
14 Monate lang gültig
Die Vignette 2020 ist seit dem 1. Dezember 2019 erhältlich und kann bei Strassenverkehrsämtern, in Post-Filialen und bei den meisten Tankstellen und Autogaragen gekauft werden. Touristen aus dem Ausland erhalten sie bei den Zollbehörden an den Grenzübergängen, an grenznahen Autobahnraststätten und bei Automobilclubs. Sie ist 14 Monate lang gültig, das heisst vom 1. Dezember 2019 bis am 31. Januar 2021.

Ihr braucht die neue Vignette spätestens am 1. Februar 2020. Bis dahin bleibt die bisherige Vignette 2019 noch gültig.
Einfacher mit dem Vignettenschaber
Vor dem Ablösen der alten Vignette empfehle ich, Klebestreifen auf sie zu kleben. Denn der Aufkleber besteht ja hauptsächlich aus Sollbruchstellen, um ein Ablösen und erneutes Anbringen an einem anderen Fahrzeug zu verhindern. Die Klebestreifen halten die Vignette zusammen und verhindern, dass sie in Tausend Einzelteile zerfällt.
Und ich klebe ein Stück Abdeckband auf die Aussenseite der Scheibe, parallel zur bisherigen Vignette. So kann die neue Vignette daran ausgerichtet werden.
Benutzt keinen Föhn, um den Leim der alten Vignette zu erhitzen. Gerade wenn es draussen kalt ist, könnte die Scheibe durch den hohen Temperaturunterschied beschädigt werden.
Anstatt mit dem Sackmesser habe ich dieses Jahr den Vignettenschaber des Automobilclubs ADAC aus Deutschland getestet. Und bin wirklich positiv überrascht: Der Schaber gelangt wesentlich besser unter die Vignette als die Sackmesser-Klinge und löst sie ab, ohne dabei kleben zu bleiben. Statt fünf Durchgänge sind nur drei nötig, bis die Vignette weg ist.

Zielen und kleben
Jetzt löse ich die neue Vignette von der Trägerfolie, ziele, klebe sie auf und drücke sie fest. Das muss beim ersten Mal klappen, denn der Aufkleber kann nicht wieder abgelöst werden, ohne ihn zu beschädigen und damit wertlos zu machen. Nur eine unbeschädigte Vignette ist gültig.

Wer nicht mit einer schief aufgekleben Vignette leben kann, muss zur Not weitere 40 Franken für einen zweiten Anlauf investieren. Spätestens dabei sollte das Abdeckband als Hilfe fürs gerade Aufkleben verwendet werden.
Auf Einkaufstour in Deutschland
Der ADAC-Vignettenschaber ist bei allen Geschäftsstellen dieses Automobilclubs in Deutschland erhältlich. Einige davon befinden sich in der Nähe der Schweizer Grenze.
Und wenn Ihr schon in Deutschland seid, dann fahrt doch auch gleich beim TÜV vorbei, um Euch eine deutsche Feinstaubplakette zu kaufen. Diese braucht man, um in die Innenstädte immer mehr Städte in Deutschland fahren zu dürfen. Einfach Fahrzeugausweis vorzeigen, dann wird die Plakette innert Minuten ausgestellt.

Gewinnspiel
Petrolhead.ch verlost drei ADAC-Vignettenschaber. Details dazu und die Teilnahmebedingungen findet Ihr im Video.

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Seit dem 1. Januar 2014 gilt der neue Artikel 41 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes. Er schreibt vor, dass Motorfahrzeuge stets beleuchtet sein müssen. Das Licht verbessert die Sichtbarkeit der Autos, was Unfälle verhindern soll, bei dem andere Autos übersehen werden. Unter anderem ist besser erkennbar, ob Autos am Strassenrand am Verkehr teilnehmen (eingeschaltetes Licht) oder parkiert sind (ausgeschaltetes Licht).
Damit Autofahrer nicht auch tagsüber das Abblendlicht einschalten müssen, verfügen fast alle modernen Autos über Tagfahrlichter. Diese haben eine kleinere Fläche, benötigen weniger Strom und sind langlebiger. Vor allem lassen sich damit aber Akzente setzen.
Vorreiter war hier BMW, der im Jahr 2001 damit begonnen hat, «Angel Eyes» Standlichtringe einzubauen. Diese haben sich rasch verbreitet und schon bald waren Nachrüstsätze nicht nur für andere BMW-Modelle und Autos mit runden Lichter (z.B. den VW Golf I und II), sondern auch für viele andere Autos erhältlich. Ich hatte damals ernsthaft überlegt, mir solche Lichter für meinen Peugeot 205 GTI zu kaufen.

Auch viele andere Autohersteller haben schon vor 2014 damit begonnen, Tagfahrlichter als neue Markenzeichen ihrer Modelle einzusetzen. Während bei den ersten Lichtstreifen, zum Beispiel beim Audi A5 im Jahr 2007, die einzelnen Lampen noch (zu) gut erkennbar waren, bestehen heutige Tagfahrlichter aus gleichmässig leuchtenden Streifen in allen Formen und Grössen. Audi hat seit Jahren die schönsten Tagfahrlichter und ist laufend dabei, sie weiterzuentwickeln. Andere Hersteller haben länger benötigt, um ihre Tagfahrlicht-Identität zu etablieren – zum Beispiel Lamborghini mit der Y-Form oder Porsche mit vier Punkten rund um die Lichter.
Mittlerweile sind schöne Tagfahrlichter zum Standard geworden. Auch am Autosalon 2018 waren sie allgegenwärtig.

Lösung für ältere Autos
Das Fahren mit eingeschaltetem Standlicht reicht nicht aus, um die Lichtpflicht zu erfüllen. Um nicht dauernd das Abblendlicht einschalten zu müssen, können ältere Autos mit Tagfahrlicht-Streifen nachgerüstet werden. Diese sind zum Preis von ungefähr 100–400 Franken in Baumärkten und bei weiteren Anbietern erhältlich. Je nach den eigenen Fertigkeiten lassen sie sich selbst eingebauen, was aber auch der Autogarage überlassen werden kann.

Praktischerweise sollen die nachträglich eingebauten Tagfahrlichter so verkabelt werden, dass sie sich beim Einschalten des Motors aktivieren und nicht manuell eingeschaltet und wieder ausgeschaltet werden müssen. Beim Kauf solcher Sets soll darauf geachtet werden, dass eine gute Betriebsanleitung mit vielen Tipps für den Einbau enthalten ist, dass sie stabil befestigt werden und dass das System über eine eigene Sicherung für den Stromkreislauf verfügt. Beim Bestellen im Ausland ist darauf zu achten, dass das Produkt die Schweizer Vorschriften einhält.
Gewöhnung nach fünf Jahren?
Bei der eigenen Zählung bei einer Ausfahrt zu den besten Meringue der Schweiz ins Kemmeriboden-Bad haben meine Frau und ich die entgegenkommenden Fahrzeuge gezählt und darauf geachtet, wie viele davon gegen die Lichtpflicht verstossen. 2,7% aller Autos waren ohne Licht unterwegs, das heisst also jeder 37. Autofahrer. Soweit erkennbar waren alle in mehr als zehn Jahre alten Autos unterwegs, die noch über kein serienmässiges Tagfahrlicht verfügen.



Es lässt sich natürlich nicht sagen, ob sich die fehlbaren Autofahrer um die Lichtpflicht foutieren (ähnlich wie bei der Einführung der Gurtenpflicht), ihnen die Regelung nicht bekannt ist, oder ob sie einfach vergessen haben, das Licht einzuschalten. Die Hälfte der gezählten Autos ohne Licht wurden von Personen im fortgeschrittenen Alter gelenkt. Gerade bei ihnen wird auch die Gewohnheit – sie hatten ja noch gelernt, dass man das Licht tagsüber nicht einschalten soll – eine Rolle spielen.
Und wir können bestätigen: Gerade im Schatten oder bei der Fahrt in Richtung der tief stehenden Sonne lassen sich die entgegenkommenden Autos dank den Tagfahrlichtern besser sehen.
40 Franken Busse
Die Lichtpflicht beim Fahren am Tag gilt übrigens nur für die vorderen Lichter, nicht die hinteren.
Fahrt ins Ausland
Mit Ausnahme von Italien herrscht in unseren Nachbarländern lediglich eine Tagfahrlicht-Empfehlung, jedoch keine Pflicht. Gerade in Frankreich schalten viele Verkehrsteilnehmer ihre Lichter erst ein, wenn sie sonst die Strasse nicht mehr erkennen.
In einigen europäischen Ländern gilt jedoch eine Abblendlicht-Pflicht auch am Tag (Dänemark und Norwegen, aber auch Slowenien). Dort ist es also nötig, das Abblendlicht manuell einzuschalten. Wir empfehlen, bei jeder Auslandreise die Vorschriften im Voraus abzuklären.
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]]>Weiterhin 40 Franken
Die Autobahn-Vignette kostet unverändert 40 Franken pro Jahr. Sie ist gültig seit dem 1. Dezember 2018 und bis am 31. Januar 2020. Es gibt weiterhin nur eine Vignette für das ganze Jahr, selbst wenn die Autobahn nur während ein paar Tagen pro Jahr befahren wird. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Schweizer Autobahnen und Autostrassen Vignetten-pflichtig.
Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht, welche die Nationalstrassen benützen, benötigen eine Vignette. Dazu gehören neben Personenwagen und leichten Lieferwagen auch Wohnmobile, Motorräder, Wohnwagen und sonstige Anhänger. Schwerere Fahrzeuge müssen die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entrichten und benötigen deshalb keine Vignette.
Weitere Informationen und Verkaufsstellen sind zu finden unter www.ch.ch/de/autobahnvignette/.
Wohin kleben
Die Autobahn-Vignette 2019 muss spätestens am 1. Februar 2019 aufgeklebt sein. Und zwar auf der Innenseite der Frontscheibe, entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oder im Bereich des Innenrückspiegels. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einem nicht (einfach) auswechselbaren Teil angebracht werden, an dem sie gut sichtbar ist. Bei Motorrädern ist das üblicherweise am Tank, bei Anhängern an der Frontseite. Ich empfehle, die Vignette bei Autos auf der Beifahrerseite neben den Innenrückspiegel zu kleben. An dieser Stelle ist sie für den Fahrer oder die Fahrerin nicht sichtbar und verdeckt damit die Sicht auf die Strasse am wenigsten.
Wer ohne gültige oder mit falsch oder gar nicht aufgeklebter Vignette unterwegs ist, wird mit 200 Franken gebüsst und muss vor Ort eine (neue) Vignette kaufen.
Achtung beim Aufkleben: Das muss beim ersten Anlauf klappen. Denn die Vignette ist perforiert und zerfällt beim Ablösen in mehrere Teile. Dabei verliert sie ihre Gültigkeit. Sie kann also nicht erneut aufgeklebt werden.

Vignette entfernen
Für das Entfernen der Vignette sind viele verschiedene Methoden verbreitet, um entweder den Leim zu lösen oder die Vignette direkt von der Scheibe zu trennen. Vom Erwärmen des Leims mit einem Föhn oder einer Heissluftpistole rate ich ab. Der hohe Temperaturunterschied im Winter kann zu Spannungen und zu Rissen in der Scheibe führen.
Meine bevorzugte Methode seht Ihr im Video. Zuerst klebe ich ein Stück Abdeckband von aussen auf die Scheibe. Das Band hilft später dabei, die Vignette vor dem Aufkleben gerade auszurichten. Danach bringe ich Klebstreifen auf der alten Vignette an. So zerfällt sie beim Abnehmen weniger stark in ihre Einzelteile. Dann schiebe ich die Klinge meines Sackmessers immer wieder von der einen zur anderen Seite, bis die Vignette vollständig von der Scheibe losgelöst ist. Da ich die neue Vignette an dieselbe Stelle klebe, ist es nicht nötig, zuerst die Kleberückstände wegzuputzen.


Freiwillige elektronische Vignette ab 2020
Ab nächstem Jahr sollen Autofahrer auf freiwilliger Basis entscheiden können, ob sie anstelle der Klebe-Vignette eine elektronische Vignette verwenden möchten. Damit wird es nicht mehr nötig sein, den Kleber als Beleg der bezahlten Autobahngebühr auf die Scheibe zu kleben. Kameras über der Fahrbahn werden an verschiedenen Orten automatisch prüfen, ob die Gebühr bezahlt wurde oder nicht.
Dieses System soll die Vignetten-Pflicht vereinfachen und auch Vignetten mit kürzerer Dauer für Ferienreisende in der Schweiz möglich machen. Zu befürchten sind aber auch eine Überwachung der Autofahrer (Datenschutz), die Einführung von Geschwindigkeitsabschnittsmessungen zwischen den Überwachungsstationen oder zusätzliche Klassen von Vignetten, die für einzelne günstiger werden (z.B. Motorräder), für andere aber teurer (z.B. Lieferwagen). Die vielen Überwachungsstationen würden ebenfalls die Einführung von Road-Pricing ermöglichen, also eine Kilometer-abhängige Gebühr, die jedes Mal beim Befahren einzelner Teile der Autobahn fällig wird (wie sie zum Beispiel in Frankreich oder Italien üblich ist) anstelle der bisher pauschalen Gebühr für das gesamte Schweizer Nationalstrassennetz für das gesamte Jahr.
Aufgrund des breiten Widerstands soll die elektronische Vignette deshalb vorerst auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement damit beauftragt, bis Mitte 2019 eine Vorlage für eine freiwillige E-Vignette auszuarbeiten.
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]]>40 Franken für alle
Die Vignette kostet 40 Franken. Sie ist gleichzeitig der Beleg dafür, dass man die Autobahngebühr bezahlt hat. Die Autobahn-Vignette 2018 ist seit dem 1. Dezember 2017 und bis und mit Januar 2019 gültig.
Die Vignette braucht es, um auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen fahren zu dürfen. Sie ist nichts anderes als Beleg dafür, dass man die Autobahngebühr bezahlt hat. Jedes Fahrzeug bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht braucht eine, das heisst: Personenwagen, leichte Lieferwagen, Wohnmobile, Motorräder, aber auch Wohnwagen und sonstige Anhänger. Ausnahmen sind hier zu finden (Stichwort „Befreiungen“). Über 3,5 Tonnen Gewicht braucht es keine Vignette, weil ab dann die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA geschuldet ist.
Auch Ausländer müssen die Vignette aufkleben, selbst wenn sie nur kurz in der Schweiz unterwegs sind. Gut ein Drittel aller Vignetten wird jeweils so verkauft; Ausländer kaufen sie zur Hälfte bei der Einreise am Schweizer Zoll und zur Hälfte an Verkaufsstellen im Ausland.
Wer ohne gültige oder mit falsch aufgeklebter Vignette unterwegs ist, wird mit 200 Franken gebüsst und muss vor Ort eine Vignette kaufen.
Auf die Innenseite der Frontscheibe kleben
Die Vignette ist nur gültig, wenn sie auf die Innenseite der Frontscheibe aufgeklebt ist. Gebüsst wird also auch, wer sie einfach nur dabei hat, sie am falschen Ort anbringt oder auf ein Stück Plastik klebt, um sie in mehreren Fahrzeugen zu verwenden.
Zulässige Stellen sind entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oben oder unten oder im Bereich des Innenrückspiegels. Das hat mit einfachem Kontrollieren zu tun, aber auch mit Verkehrssicherheit. Schliesslich sollen die Vignetten nicht die Sicht nach aussen einschränken. Am besten eignet sich daher ein Plätzchen neben dem Innenrückspiegel, auf der Beifahrerseite. Diese Stelle ist vom Innenrückspiegel verdeckt, der Fahrer sieht sie also überhaupt nicht. Achtung beim Aufkleben: Sie muss beim ersten Anlauf sitzen, da sie beim Versuch, sie wieder zu entfernen, auseinanderfällt.
Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einem nicht (einfach) auswechselbaren Teil angebracht werden, an dem sie gut sichtbar ist. Bei Motorrädern ist das üblicherweise am Tank, bei Anhängern an der Frontseite.
Mit dem Sackmesser entfernen
Für das Entfernen der Vignette gibt es viele Hausmittelchen und Ratschläge. Unbedingt abraten tue ich vor dem Erwärmen des Vignetten-Leims mit einem Föhn oder einer Heissluftpistole. Gerade jetzt beim eisigen Wetter könnte der hohe Temperaturunterschied die Scheibe beschädigen.
Meine Methode seht Ihr im Video. Ich klebe ein Stück Abdeckband aussen auf die Scheibe, damit ich die Vignette später parallel zum Scheibenrand aufkleben kann. Dann setze ich mich auf den Beifahrersitz und klebe Klebstreifen auf die Vignette. Das soll verhindern, dass sie beim Entfernen in viele kleine Stücke zerfällt. Dann schiebe ich die Klinge meines Sackmessers immer wieder von der einen zur anderen Seite, um die Vignette von der Scheibe zu trennen.
Danach klebe ich die neue Vignette direkt auf, ohne mir die Mühe zu machen, die Kleberrückstände wegzuputzen. Die neue Vignette überdeckt die Rückstände perfekt.
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Im Juni 2014 hatte eine Amerikanerin für ihre Ferien in der Schweiz ein Auto gemietet. Mit diesem Mietauto wurde sie am 20. Juni auf der Umfahrungsstrasse von Teufen im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit einer Geschwindigkeit von – nach dem Unsicherheitsabzug – 96 Stundenkilometern geblitzt. Dies bedeutet eine Busse in der Höhe von 240 Franken.
Auf ihre Aufforderung hin hat die Mietwagenfirma der Polizei den Namen und die Adresse der Mieterin genannt. Doch die von der Polizei nach Amerika geschickte Busse blieb unbezahlt. Zwar besteht zwischen der Schweiz und den USA ein Staatsvertrag über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen, dieser schliesst jedoch die Vollstreckung von Strafentscheiden aus. Bisher bestehen nur mit Frankreich und Österreich Abkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Verkehrsbussen. Das heisst: Amerika wird die Appenzeller Busse nicht eintreiben. Die Touristin kann höchstens bei ihrer nächsten Einreise in die Schweiz angehalten und zum Bezahlen gezwungen werden, sofern dies innert drei Jahren seit der Rechtskraft des Urteils erfolgt.
Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden hatte daraufhin einen vermeintlichen Geistesblitz. Sie stellte die Busse der Mietwagenfirma als Fahrzeughalterin zu. In der Medienmitteilung des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden ist zu lesen: „Sie stützte sich dabei auf Art. 6 des Bundesgesetz über die Ordnungsbussen. Diese Bestimmung war im Gefolge der Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, bekannt unter dem Begriff ‚via sicura‘, geändert worden. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Art. 6 Ordnungsbussengesetz am 1. Januar 2014 kann der Halter eines Fahrzeuges zur Bezahlung einer Ordnungsbusse verpflichtet werden, wenn der Fahrzeuglenker mit verhältnismässigem Aufwand nicht festgestellt werden kann.“
Sowohl die Einsprache der Mietwagenfirma beim Kantonsgericht als auch die Berufung ans Obergericht Appenzell Ausserrhoden wurden abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Der Fahrzeugführer ist nicht unbekannt
Und genau auf diese Anfechtung beim Bundesgericht ist nun zu hoffen. Denn das Büssen des Vermieters verstösst krass gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes.

Der genannte Artikel 6 sagt nämlich unmissverständlich, dass es hier um Fälle handelt, bei denen der Fahrzeugführer unbekannt ist. Bei unserem Fehlurteil trifft dies aber nicht zu. Der bzw. die Fahrerin ist sehr wohl bekannt. Die Mietwagenfirma hatte ihren Namen und ihre Adresse der Polizei genannt. Sie ist damit die einzige Person, die gebüsst werden darf – auch wenn sie wegen ihres ausländischen Wohnsitzes nicht zur Bezahlung der Busse gezwungen werden kann.
Richter dürfen dann eine Lücke im Gesetz füllen, wenn denn wirklich eine besteht, oder das Gesetz auslegen, wenn sein Wortlaut unklar ist, zum Beispiel um sich an ändernde Wertvorstellungen anzupassen. Hier trifft jedoch keiner der beiden Fälle zu. Im Rechtshilfe-Abkommen mit den USA wird die Vollstreckung von Strafentscheiden bewusst ausgenommen und der Wortlaut von Artikel 6 ist so klar wie selten in einem Gesetz.
Auch der Verweis des Obergerichts auf ein Urteil des Menschengerichtshofs in Strassburg führt zu nichts. Dieses hatte die Verurteilung des Fahrzeughalters durch das höchste holländische Gericht „nicht beanstandet“. Doch in diesem Fall konnte effektiv nicht ermittelt werden, wer denn am Steuer sass.
Risiko für Mietwagen-Unternehmen
Das Urteil ist also nicht nur falsch, sondern auch gefährlich für Autovermieter. Denn so tragen sie trotz vollständiger Kooperation mit der Polizei bei jeder Vermietung an einen im Ausland wohnhaften Mieter das Risiko, für dessen Bussen geradestehen zu müssen, wenn der Mieter sie nicht bezahlt. Dies kann bei besonders eiligen Fahrern sehr schnell sehr teuer werden. Dies könnte nur zur Folge haben, dass Mietwagenfirmen keine Autos mehr an Personen aus dem Ausland vermieten würden. Oder hier schon mal ein hohes Depot in Bargeld verlangen würden, das sie dann bis mehrere Monate nach Ende der Mietdauer behalten würden, um damit allfällige Bussgeldbescheide zu bezahlen.
Unklar wäre hier auch, was im Geschwindigkeitsbereich der Raser-Fälle gelten würde, für die das Gesetz zwingend eine Freiheitsstrafe ab 1 Jahr vorsieht. Der Logik der Appenzeller folgend müsste damit der Autovermieter ins Gefängnis. Das kann ja dann definitiv nicht mehr richtig sein.
Und was wäre passiert, wenn sich auch die Mietwagenfirma im Ausland befunden hätte? Hätte die Appenzeller Staatsanwaltschaft die Busse dann der Herstellerfirma des Autos zugestellt, mit dem die Tat begangen wurde?
Doch es müssen nicht mal Mieter aus dem Ausland sein: Wird beispielsweise ein Mobility-Kunde mit dem Mobility-Auto geblitzt, kontaktiert die Polizei Mobility. Dort wird der Verursacher ausfindig gemacht und seine Daten der Polizei mitgeteilt. Der oder die Schuldige erhält die Busse dann direkt von der Polizei. Was, wenn die Person die Busse nicht zahlen will oder zahlen kann? Dann käme sicher bald auch ein Staatsanwalt auf die Idee, dass der Aufwand viel geringer sei, wenn die Busse einfach Mobility in Rechnung gestellt würde, als weiterhin auf die Bezahlung durch den wahren Übeltäter zu pochen. Denn sonst müsste die unbezahlte Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden (1 Tag pro 100 Franken, aufgerundet auf ganze Tage), was zusätzliche Kosten für den Staat verursachen würde. Irgendwann würde dann von Anfang an Mobility gebüsst, ohne überhaupt noch nach dem wahren Schuldigen zu fragen.
Die Schweiz würde sich damit immer weiter davon entfernen, ein Rechtsstaat zu sein. Denn eigentlich darf für eine Tat nur der Täter verurteilt werden.
Hintergrund der Halter-Haftung
Artikel 6 des Ordnungsbussengesetzes wurde eingeführt, um ein Problem zu lösen. Bisher konnte nur der Fahrer gebüsst werden. Nachweisen musste die Polizei, wer am Steuer sass. Dies führte dazu, dass Blitzkasten-Fotos, auf denen der Fahrer oder die Fahrerin nicht zu erkennen war, einfach im Papierkorb landeten. Die Behörden schätzten, dass ihnen damit rund 1 Million Franken an Bussengeldern entging.
Aber auch klare Fotos führten nicht immer zur Busse. Gerade Zwillinge konnten die Behörden an der Nase herumführen, ohne je gebüsst werden zu können. Selbst bei einer polizeilichen oder gerichtlichen Befragung mussten sich diese nicht selbst belasten und hatten auch ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber des Zwillingsgeschwisters (so auch bezogen auf den Ehe- und Lebenspartner sowie in gerader Linie verwandte und verschwägerte Personen; siehe Art. 168 Strafprozessordnung). Somit konnte keiner von beiden gebüsst werden.
Auch bei Firmenautos ist den Strafverfolgungsbehörden nicht klar, wer sie fährt. Das Unternehmen muss jedoch zwingend Auskunft geben und kann als Halter dann verfolgt werden, wenn es nicht kooperiert und dieser Pflicht nicht nachkommt.
Mit der neuen Regelung der Halter-Haftung bei nicht feststellbarem Fahrer gehen die Gesetzgeber davon aus, dass die Busse Familien-intern (oder auch Unternehmens-intern) dann schon weitergereicht und vom effektiven Verursacher bezahlt werde. Was in den meisten Fällen sicher auch geschieht.
Fazit
Das Urteil aus Appenzell Ausserrhoden widerspricht den strafrechtlichen Prinzipien und dem klaren Wortlaut des Ordnungsbussengesetzes und stellt den Rechtsstaat Schweiz infrage. Es ist gefährlich für Mietwagenfirmen und schlussendlich für alle, die ihr Auto einer anderen Person überlassen, indem es den Strafverfolgungsbehörden Tür und Tor öffnet, bei der Busseneintreibung einfach den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und die Person zu büssen, die am wenigsten Aufwand bedeutet.
Es bleibt somit zu hoffen, dass das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht angefochten und von diesem aufgehoben wird. Sonst kann es zu einem gefährlichen Präjudiz werden, also in späteren, ähnlichen Fällen als Vorlage herangezogen werden.
Nicht nur ich empfand den Entscheid aus dem Appenzell als Fehlurteil, sondern auch das Bundesgericht. Es hat mit seinem Urteil 6B_1007/2016 den kantonalen Entscheid aufgehoben – mit derselben Begründung, wie ich sie im Blogbeitrag aufführe.
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Es gibt die Autobahn-Vignette seit 1985 und sie hat jedes Jahr eine andere Farbe. So ist sofort erkennbar, ob jemand mit der aktuellen unterwegs ist oder nicht. Die neue Vignette darf jeweils ab dem 1. Dezember verkauft werden und ist dann ab sofort gültig – die Vignette 2016 vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2017. Dann muss spätestens die Vignette 2017 aufgeklebt werden.
Schweizer Autobahnen und Autostrassen
Die Vignette braucht es, um auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen fahren zu dürfen. Sie ist nichts anderes als Beleg dafür, dass man die Autobahngebühr bezahlt hat. Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht brauchen eine, das heisst: Personenwagen, leichte Lieferwagen, Wohnmobile, Motorräder, aber auch Wohnwagen und sonstige Anhänger. Ausnahmen sind hier zu finden (Stichwort „Befreiungen“).
Auch Ausländer müssen die Vignette aufkleben, selbst wenn sie nur kurz in der Schweiz unterwegs sind. Gut ein Drittel aller Vignetten wird jeweils so verkauft; Ausländer kaufen sie zur Hälfte bei der Einreise am Schweizer Zoll und zur Hälfte an Verkaufsstellen im Ausland.
Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist, muss sie bei der Kontrolle kaufen und bezahlt darüber hinaus 200 Franken Busse. Über 3,5 Tonnen Gewicht braucht es übrigens keine, weil ab dann die Schwerverkehrsabgabe geschuldet ist. Die Vignette ist nur gültig, wenn sie aufgeklebt ist (wo: siehe weiter unten). Gebüsst wird also auch, wer sie einfach dabei hat oder nur provisorisch anbringt.
Verkaufsstellen
Kaufen kann man die Vignette offiziell bei der Post, Tankstellen, Garagen und Geschäftsstellen des TCS sowie bei den Strassenverkehrsämtern. Erhältlich sind sie häufig auch in Supermärkten oder anderswo, zum Beispiel auf einem Lebkuchen zum Verschenken. Mmmmh!
Auf die Frontscheibe kleben
Die Vignette ist nur gültig, wenn sie bei Autos auf die Frontscheibe aufgeklebt ist. Und zwar auf der Innenseite der Scheibe, nicht aussen. Zulässige Stellen sind entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oben oder unten oder im Bereich des Innenrückspiegels. Das hat mit einfachem Kontrollieren zu tun, aber auch mit Verkehrssicherheit. Schliesslich sollen die Vignetten nicht die Sicht nach aussen einschränken. Am besten eignet sich daher ein Plätzchen neben dem Innenrückspiegel, auf der Beifahrerseite. Diese Stelle ist vom Innenrückspiegel verdeckt, der Fahrer sieht sie also überhaupt nicht.
Bei einer anderen Platzierung, insbesondere auf Seiten- oder Heckscheiben, ist die Vignette ungültig.
Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einem nicht (einfach) auswechselbaren Teil angebracht werden, an dem sie gut sichtbar ist. Bei Motorrädern ist das üblicherweise am Tank, bei Anhängern an der Frontseite.
Sackmesser oder Rasierklinge
Das Entfernen der Vignette ist immer so eine Sache. Denn sie zerfällt dabei in ihre Einzelteile. Das ist natürlich Absicht. Denn beim Entfernen verliert die Vignette ihre Gültigkeit und darf nicht erneut angebracht werden. Es gibt fast genauso viele Methoden wie Autos. Empfohlen werden Nagellackentferner, Scheibenenteiser oder Brennsprit. Vorsicht beim Verwenden eines Föhns zum Erwärmen des Klebstoffs: Ist die Scheibe kalt (und das ist sie im Dezember und Januar fast immer), kann die Scheibe aufgrund des grossen Temperaturunterschieds beschädigt werden.

Am besten eignet sich noch immer die klassische Methode: Mit dem Sackmesser oder einer Rasierklinge ablösen. Beginnt an einer Ecke der Vignette und schiebt die schräge Klinge zur andern Vignetten-Seite hin. In drei bis vier Durchgängen ist die Vignette weg. Wenn Ihr vorher Klebstreifen auf die Vignette klebt, fällt sie garantiert nicht auseinander.
Am Schluss bleiben immer Kleberrückstände auf der Scheibe zurück. Putzt diese mit einem feuchten Mikrofasertuch weg – oder benutzt sie, um die neue Vignette darüber zu kleben. So klebt die neue Vignette auch ohne Zielen wieder gerade.
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Ein zu tiefer Reifendruck führt dazu, dass die Reifen nicht optimal auf der Strasse aufliegen. Dieser schlechtere Halt führt zu einem längeren Bremsweg und erhöht damit die Unfallgefahr. Ausserdem nützen sich Reifen rascher ab und müssen früher ersetzt werden. Daneben steigt wegen dem höheren Rollwiderstand auch der Benzinverbrauch – je nachdem bis zu einem halben Liter auf 100 Kilometer! Da die Überprüfung des Reifendrucks häufig vernachlässigt wird (empfohlen wird: bei jedem zweiten Tankstopp), hat die neue Vorschrift halt schon ihre Berechtigung.
Einige Autohersteller setzen beim RDKS auf ein indirektes System. Dieses berechnet den Reifendruck mithilfe des ABS-Sensors und erkennt den zu tiefen Wert mehr oder weniger gut am geringeren Abrollumfang des Reifens. Beim häufiger verwendeten direkten System sitzen Sensoren an den Ventilen, die den Reifendruck drahtlos an die Bordelektronik übermitteln. Die einzelnen Autohersteller verwenden unterschiedliche Sensoren, die beim Reifenhändler vielleicht nicht vorrätig sind. Also unbedingt früh genug anfragen und Automarke und -modell melden.

Für Neuwagen mit direktem RDKS bedeutet dies, dass alle Felgen (Sommer- und Winterreifen, wenn diese ihre eigenen Felgen haben) mit Reifendrucksensoren ausgestattet werden müssen. Diese haben mit gut fünf Jahren eine ähnliche Lebensdauer wie die Reifen selbst und werden in der Regel zusammen mit dem Reifen ausgewechselt. Dadurch entstehen beim Kauf neuer Reifen beträchtliche Mehrkosten von rund 500 Franken pro Set inklusive Montage. Dafür sollte man sein Auto-Sparschwein also jedes Jahr mit zusätzlichen 200 Franken füttern.
Ein kleiner Trost bleibt angesichts der Mehrausgaben: Seit dem Jahr 2013 ist der obligatorische Abgastest für Autos mit einem On-Board-Diagnosesystem weggefallen. Und die Gewissheit, dass dank der neuen RDKS-Pflicht Garagen länger überleben.
Link: Welchen Sensor verwendet mein Auto? http://reifendrucksensor.info
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