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Die Einführung der E-Vignette wurde schon vor mehreren Jahren angekündigt, hat sich aber immer wieder verzögert. Am 1. August 2023, zum Schweizer Nationalfeiertag, wurde sie nun lanciert. Der Start Mitte Jahr ist nicht zufällig gewählt: So kann das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erste Erfahrungen sammeln und Kinderkrankheiten beseitigen, bevor es im Dezember dann ernst gilt, wenn die Leute die Vignette 2024 kaufen. Denn natürlich gilt die bisherige Klebevignette 2023 weiterhin. Ein Umtausch ist nicht möglich. Wer jetzt schon wechselt, so wie ich, bezahlt die Jahresgebühr doppelt. Diese bleibt weiterhin bei 40 Franken.
Vorteile für die Bevölkerung, weniger Einnahmen für die Behörden
Mit der elektronischen Vignette kommt ein grosser Wechsel. Denn während die Klebevignette immer nur für das Fahrzeug gilt, auf das sie aufgeklebt ist, ist die E-Vignette mit der Autonummer verbunden. Das heisst für Inhaberinnen und Inhaber der digitalen Version:
Die Behörden befürchten deshalb, dass ihre Einnahmen um bis zu 17.2 Millionen Franken zurückgehen. Das war in der Botschaft zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zu lesen, das für die Einführung der elektronischen Vignette angepasst werden musste. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Denn pro verkaufter E-Vignette fliessen nun die ganzen 40 Franken zum Bund, während die Verkaufsstellen der Klebevignette 4 Franken bzw. 10% als Provision behalten durften. Zudem sinken die Kosten für die Herstellung und den Vertrieb der Kleber. Längerfristig dürften die Einnahmen damit also steigen.

Achtung Kantonswechsel!
Einen Zusatzaufwand gibt es beim Umzug in einen anderen Kanton oder bei einem sonstigen Wechsel der Autonummer. Laut dem BAZG kann man eine Änderung direkt im Webshop eintragen oder die E-Vignette so mit dem neuen Autokennzeichen verbinden. Diese Möglichkeit existiert aktuell noch nicht und wird möglicherweise bis im Dezember noch erstellt. Kontrollschildwechsel können jedoch auch über das Kontaktformular gemeldet werden. Pro Kalenderjahr ist ein Wechsel erlaubt.
Wichtig ist jedoch, dass dieser Zusatzschritt beim Umzugsstress nicht vergessen geht.
Anonyme Registrierung
Beim Kauf einer E-Vignette muss lediglich – und aus verständlichen Gründen – das Autokennzeichen inklusive Herkunftsland registriert werden. Die Käuferin oder der Käufer bleibt dabei anonym. Weder der eigene Name noch die Postadresse werden erfasst. Die Angaben der E-Mail-Adresse ist freiwillig und dient lediglich dazu, die Quittung zuzustellen.
Die eigenen Angaben müssen lediglich für die Bezahlung eingetragen werden. Die Zahlungsmaske stammt jedoch vom Zahlungsanbieter Saferpay und wird lediglich in die BAZG-Website eingebettet. Auch beim Zahlungsvorgang erhalten die Behörden also keine weiteren Daten.
Die Registrierung des Autokennzeichens wird auf einem Server in der Schweiz gespeichert. Die Behörden versichern, dass diese Daten ausschliesslich für den Kauf der E-Vignette und zu Kontrollzwecken benötigt wird. Es findet kein Tracking von Fahrzeugen jeglicher Art statt, und es gibt keine Überwachung mittels GPS. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Trotzdem wird es genügend Leute geben, die der E-Vignette misstrauen und sich weigern, Ihr Autokennzeichen im Internet zu registrieren. Diese Leute können aufatmen: Es wird die Klebevignette noch lange geben. Sie soll erst abgeschafft werden, wenn ihr Anteil unter 10% fällt. Ich gehe nicht davon aus, dass dies vor dem Jahr 2050 der Fall sein wird, vielleicht sogar nie.
Vorderhand werden auch keine automatisierten Kontrollen durchgeführt. Das BAZG will diese nicht einsetzen, solange es beide Systeme gibt. Ich rate natürlich trotzdem dazu, entweder die Klebevignette oder die E-Vignette zu kaufen. Denn Kontrollen sind trotzdem möglich. Wer dabei weder die eine noch die andere Vignette besitzt, wird mit einer Busse von 200 Franken bestraft.
So kann die E-Vignette gekauft werden
Ruft die Website www.e-vignette.ch auf, um die E-Vignette zu kaufen. Damit gelangt Ihr zum Via-Portal des BAZG, über das ausländische Betroffene bereits die pauschale Schwerverkehrsabgabe bezahlen konnten. Mit einem Klick auf «Kaufen» unterhalb des Vignetten-Bilds gelangt Ihr zum Registrierungsformular.

Wählt im Formular Eure Fahrzeugkategorie (Motorfahrzeug, Anhänger oder Motorrad) und das Zulassungsland aus.

Gebt dann im Feld «Kontrollschild» Eure ganze Autonummer an einem Stück ein, also das Kantonskürzel direkt gefolgt von der Zahl. Leerzeichen, Bindestriche oder Punkte sind nicht erlaubt. Im Feld darunter müsst Ihr die Eingabe wiederholen. So sollen Flüchtigkeitsfehler verhindert werden.

Das Feld «Öffentlich einsehbar» könnt Ihr leer lassen. Oder ein Kreuzchen setzen, falls Ihr damit einverstanden seid, dass auch Drittpersonen über das Abfrageformular nachprüfen können, ob Ihr eine E-Vignette besitzt oder nicht. Die Zollbehörden und die Polizei können diese Information natürlich sowieso abfragen. Empfehlenswert ist das Kreuzchen nur für besonders vergessliche Personen, die das selbst nachprüfen möchten. Denn: Das Bestellformular verhindert nicht automatisch, dass die E-Vignette für dasselbe Kennzeichen doppelt oder dreifach gekauft wird. Dieses Manko wird zukünftig hoffentlich noch behoben. Wer die Gebühr mehrfach bezahlt, kann eine Rückerstattung durch Nachweis der Kaufquittung über das Kontaktformular beantragen.

Nach dem Überprüfen Eurer Eingaben auf der rechten Seite legt Ihr die Vignette in den Warenkorb, indem Ihr auf den entsprechenden Knopf klickt. Nun habt Ihr die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse für das Zusenden einer Kaufquittung einzutragen. Diese Angabe ist jedoch freiwillig. Ihr könnt Euch den Kaufbeleg der E-Vignette auch nach dem Kauf noch zuschicken lassen. Akzeptiert nun noch die Datenschutzerklärung, die Ihr bei Interesse über den Link aufrufen könnt, und geht dann weiter zur Kasse.

Damit gelangt Ihr zur Zahlungsmaske, wo Ihr den Betrag mit Eurer Kreditkarte (Mastercard, Visa und American Express), mit der Postkarte, über die PostFinance E-Finance-Lösung oder per Twint bezahlen könnt. Je nach Zahlungsmittel erfolgt dabei ein Kontrollschritt, bei dem Ihr einen Bestätigungscode eingeben müsst.

Wenn alles klappt, werdet Ihr zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet, die bestätigt, dass die Zahlung erfolgreich war. Klickt auf den Knopf «Zu den Tickets», um zur Übersicht über Eure Bestellung zu gelangen.

Wer zuvor keine E-Mail-Adresse registriert hat, kann sich hier über die Funktion «An E-Mail senden» einen Kaufbeleg zuschicken lassen.

Da nun die visuelle Erinnerung an der Autoscheibe fehlt, tragt Euch am besten gleich in die Agenda ein, dass Ihr im Dezember oder spätestens im Januar eine neue E-Vignette kauft. So geht das nicht vergessen. Und apropos: Vergesst auch nicht, die Klebevignette zu entfernen, falls Ihr sie nicht aus nostalgischen Gründen aufgeklebt lassen möchtet.
Enormer Erfolg
Hier ein kleiner Nachtrag am 2. August: Gemäss einer Mitteilung des BAZG wurden in den ersten 36 Stunden gut 13’600 E-Vignetten gekauft. Wow! Mit einem derart fulminanten Verkaufsstart hätten die Behörden wohl kaum gerechnet – wie gesagt: Mitte Jahr, wenn ausser den Reisenden aus dem Ausland schon alle Autofahrerinnen und Autofahrer eine gültige Klebevignette besitzen.
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]]>Höchstgeschwindigkeit je nach Wetter
Direkt nach der Grenze zu Frankreich steht die Tafel: Höchstgeschwindigkeit generell 130 km/h, aber nur 110 km/h bei Regen. Doch wann gilt das tiefere Tempolimit? Von Deutschland her kennen wir das Schild «bei Nässe», das bereits ab einem dünnen Wasserfilm auf der Strasse zum Langsamerfahren verpflichtet. Das Regenwolken-Symbol mit den vielen Regen-Fäden auf dem Schild deutet hingegen darauf hin, dass es schon ziemlich stark regnen muss, dass man vom Gas gehen muss. Was gilt nun?

Um es vorwegzunehmen: Ist die Polizei der Meinung, man sei zu schnell, helfen alle Verhandlungsversuche nichts. Langsamer fahren wegen Regen tut in Frankreich sowieso keiner – nur die Bussen sind dann höher. Im Gesetz sind keine hilfreichen Informationen zu finden. Und auch im Internet getraut sich kaum jemand, hier Vermutungen abzugeben. Ich halte mich an die Faustregel: Es regnet, wenn ich den Scheibenwischer einschalten muss.
Mautgebühren statt Autobahn-Vignette
Eine Autobahn-Vignette, so wie wir das in der Schweiz kennen, gibt es in Frankreich nicht. Leider ist Autobahn fahren deswegen nicht gratis. Bei vielen Autobahn-Abschnitten gilt ein Road Pricing: Hier muss man nach Benützung zahlen. An der ersten Mautstelle («gare de péage») zieht man ein Ticket ähnlich wie fürs Parkhaus, und an der nächsten Mautstelle oder beim Verlassen der Autobahn steckt man es wieder in den Automaten und muss bezahlen (mit Bargeld, Kreditkarte oder Télépéage – auf die Schilder achten). Für jeden Streckenabschnitt sind zwar nur ein paar Euro fällig, doch da kommt schnell eine ziemliche Summe zusammen. Einmal quer durch Frankreich kann da schon mit 50-100 Euro zu Buche schlagen.

Dafür gibt’s aber auch eine Gegenleistung: Der Strassenbelag ist neu und leise, alle paar Kilometer gibt’s Rastplätze oder Raststätten mit sauberen WC-Anlagen, Duschen, Essen, Sandwiches und Getränken, und immer mit einer schönen Auswahl an lokalen Produkten. Unangenehm überraschen dabei nur die kärglichen WCs ohne WC-Brillen. Vermutlich wurden die ständig gestohlen und mutwillig beschädigt, so dass sie nicht mehr ersetzt werden. Das Sitzen auf der Porzellanschüssel ist eher gewöhnungsbedürftig.
Moderner als mit den Tickets fährt man mit der elektronischen Abrechnung (Télépéage). Mit dem «Bip&Go»-Kästchen hinter der Windschutzscheibe reicht es, wenn man auf der speziell dafür vorgesehenen Spur mit max. 30 km/h bei der Mautstelle durchfährt. Das Kästchen piepst, die Ampel schaltet auf Grün und die Barriere öffnet sich, und schon geht die Fahrt fast ohne Zeitverlust weiter. Die Maut wird dann einmal pro Monat direkt vom Bankkonto abgezogen. Wir haben damit schon einige Staus vor den Zahlstellen umfahren und Zeit gewonnen.


Das «Bip&Go»-Kästchen kann unter www.bigandgo.com (Webseite auch auf Deutsch) im Internet bestellt werden. Es kostet 10 Euro für die Aktivierung und 10 Euro Versandkosten. Wer es nur für die Ferien braucht, kann ein Abonnement für die gelegentliche Nutzung ohne monatliche Grundgebühr abschliessen. So sind lediglich 1.70 Euro Grundgebühr für die Kalendermonate fällig, in denen das Kästchen verwendet wird. Diese Gebühren und die Mautkosten werden dann in monatlichen Abrechnungen mit Sepa (internationales Lastschriftverfahren) direkt vom Bankkonto abgebucht.

Bussen mit Rabatt
In Frankreich dürfen Navigationsgeräte vor «Gefahrenstellen» warnen und melden damit alle fest installierten Radarfallen mit einem Warnton. Häufig machen die Radarfallen auch mit einer «Rappel»-Tafel («zur Wiederholung») oder direkt mit einer Radar-Warntafel auf sich aufmerksam.

Die Polizei macht aber auch häufig mobile Kontrollen mit Radargeräten, die halb versteckt auf den zahlreichen Zugängen zur Autobahn platziert werden. Die daraufhin per Post nach Hause geschickte Busse darf man nicht ignorieren: Per Staatsvertrag sind französische Verkehrsbussen auch in der Schweiz durchsetzbar. Immerhin sind die Bussen nicht sehr hoch und können mit der Kreditkarte im Internet beglichen werden. Dabei lässt sich sogar die Sprache umschalten, womit man auf Deutsch nachlesen kann, was einem vorgeworfen wird und wie man dagegen Einsprache erheben kann. Bei der fristgerechten Bezahlung gewährt die Webseite sogar einen Rabatt.

Wie in der Schweiz ist das Risiko hoch, bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 30 km/h von der Polizei gestoppt zu werden. Dabei gibt es standardmässig eine Alkoholkontrolle und eine kurze Ermahnung… und eine Eskorte zum nächstgelegenen Bankomaten, falls man den Bussenbetrag (ab 90 Euro) nicht in Euro bar bezahlen kann.

Immerhin gibt es keine Abschnittskontrollen zwischen den einzelnen Mautstellen.
Umweltzonen in einigen Städten
Paris, Lyon, Grenoble, Lille, Strassburg und immer mehr Städte und Gegenden Frankreichs wollen keine Dreckschleudern mehr die Luft verpesten lassen. Sie verlangen deshalb auch von ausländischen Fahrzeugen eine «Crit’Air» Umweltvignette. Alle Städte verfolgen dabei ein eigenes System. Einige erlauben gar keine Fahrzeuge älter als Baujahr 1997 bzw. mindestens EURO-2-Norm, andere nur am Wochenende, und wieder andere nur bei guter Luftqualität.
Informationen dazu sind unter www.certificat-air.gouv.fr (Webseite auch auf Deutsch) zu finden. Hier kann man auch gleich die Umweltvignette beantragen (für umgerechnet unter 10 Franken inkl. Versand), die dann per Post in die Schweiz geschickt wird. Die Eingabeaufforderungen verwirren ein wenig, da die Schadstoffklasse (EURO-Norm) und der CO2-Ausstoss nicht im Schweizer Fahrzeugausweis zu finden sind. Beim Feld «Fahrzeug-Identifikationsnummer» habe ich die Stammnummer eingefüllt. Und das erforderliche Foto des Fahrzeugausweises, das man im Formular hochladen muss, darf nicht grösser sein als 400 KB.

Schlussendlich läuft die Bestellung aber sehr einfach ab. Unser relativ neuer Benziner erhält die violette «1»-Plakette, mit der die französischen Städte problemlos befahren werden können. Alle Personenwagen mit Benzinmotor und Inverkehrsetzung ab Januar 2011 erhalten diese beste aller Vignetten (ausser der grünen für reine Elektrofahrzeuge), während Autos mit Dieselmotor maximal die gelbe «2»-Plakette bekommen. Autos mit einem Jahrgang vor 1997 erhalten keine Plakette und müssen damit in vielen Fällen draussen bleiben. Hier ist eine Klassifizierungstabelle zu finden.
Im Kreisel blinken
Wer im Kreisel nicht gleich wieder rausfährt (rechts oder geradeaus), der blinkt links. Das lehren übrigens auch die Fahrlehrer in der Westschweiz so. Eine Regelung, die ich wirklich sinnvoll finde. Zum Verlassen des Kreisels muss dann rechts geblinkt werden.
Der berüchtigste Kreisel Frankreichs befindet sich in Paris: Zwölf (!) Strassen führen sternförmig vom Triumphbogen weg. Es lohnt sich, von der Aussichtsplattform auf dem Bogen ein wenig dem Verkehr zuzuschauen. Völlig chaotisch drängen sich hier die Autos und Motorräder neben- und zwischeneinander vorbei und es ist kaum zu glauben, dass nicht permanent Unfälle passieren. In einem solchen Fall wird übrigens beiden Beteiligten automatisch die Hälfte der Schuld zugewiesen. So spart sich die Polizei eine Arbeitsüberlastung zur Ermittlung des Schuldigen.



Richtig Autobahn fahren in Frankreich
Doch wie fährt man nun wie ein Franzose auf der Autobahn? Viele Automobilisten lassen den linken Blinker draussen, wenn sie ein anderes Fahrzeug überholen, und blinken danach rechts, um vor dem Fahrzeug wieder einzubiegen. Die schnellen setzen hingegen den Blinker, um den Vordermann darauf aufmerksam zu machen, dass sie vorbei möchten. Solange dabei nicht zu dicht aufgefahren wird, scheint das in Frankreich erlaubt zu sein.
Im Gegensatz zur Schweiz ist in Frankreich die Linie zum Pannenstreifen hin unterbrochen. Das hilft, den Abstand zum Vordermann einschätzen zu können. Sie sind so aufgemalt, dass beim Fahren mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit pro Sekunde ein Streifen zurückgelegt wird. In regelmässigen Abständen stehen Schilder mit dem Hinweis «1 Trait Danger, 2 Traits Sécurité»: Autofahrer sollen zwei Striche Abstand halten.


Das Tempolimit in Frankreich beträgt innerorts 50 km/h, ausserorts 90 (teilweise auch nur 80) km/h und auf der Autobahn wie erwähnt je nach Wetter 130 oder 110 km/h. Die Autobahn-Wegweiser sind blau und Überland-Wegweiser grün – also genau umgekehrt wie bei uns.

Neben einer Warnweste pro Person muss man im Auto auch einen Alkohol-Einweg-Tester mitführen. Die Einführung dieser Regel im Jahr 2013 hat viele Autofahrer und Lieferanten überfordert und sie waren lange nirgends mehr erhältlich. Obwohl das Obligatorium weiterhin gilt, gibt’s keine Busse, wenn der Tester fehlt.
Bon Voyage!
Permalink zu diesem Beitrag: http://ptrl.ch/frankreich
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