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Die Einführung der E-Vignette wurde schon vor mehreren Jahren angekündigt, hat sich aber immer wieder verzögert. Am 1. August 2023, zum Schweizer Nationalfeiertag, wurde sie nun lanciert. Der Start Mitte Jahr ist nicht zufällig gewählt: So kann das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erste Erfahrungen sammeln und Kinderkrankheiten beseitigen, bevor es im Dezember dann ernst gilt, wenn die Leute die Vignette 2024 kaufen. Denn natürlich gilt die bisherige Klebevignette 2023 weiterhin. Ein Umtausch ist nicht möglich. Wer jetzt schon wechselt, so wie ich, bezahlt die Jahresgebühr doppelt. Diese bleibt weiterhin bei 40 Franken.
Vorteile für die Bevölkerung, weniger Einnahmen für die Behörden
Mit der elektronischen Vignette kommt ein grosser Wechsel. Denn während die Klebevignette immer nur für das Fahrzeug gilt, auf das sie aufgeklebt ist, ist die E-Vignette mit der Autonummer verbunden. Das heisst für Inhaberinnen und Inhaber der digitalen Version:
Die Behörden befürchten deshalb, dass ihre Einnahmen um bis zu 17.2 Millionen Franken zurückgehen. Das war in der Botschaft zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zu lesen, das für die Einführung der elektronischen Vignette angepasst werden musste. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Denn pro verkaufter E-Vignette fliessen nun die ganzen 40 Franken zum Bund, während die Verkaufsstellen der Klebevignette 4 Franken bzw. 10% als Provision behalten durften. Zudem sinken die Kosten für die Herstellung und den Vertrieb der Kleber. Längerfristig dürften die Einnahmen damit also steigen.

Achtung Kantonswechsel!
Einen Zusatzaufwand gibt es beim Umzug in einen anderen Kanton oder bei einem sonstigen Wechsel der Autonummer. Laut dem BAZG kann man eine Änderung direkt im Webshop eintragen oder die E-Vignette so mit dem neuen Autokennzeichen verbinden. Diese Möglichkeit existiert aktuell noch nicht und wird möglicherweise bis im Dezember noch erstellt. Kontrollschildwechsel können jedoch auch über das Kontaktformular gemeldet werden. Pro Kalenderjahr ist ein Wechsel erlaubt.
Wichtig ist jedoch, dass dieser Zusatzschritt beim Umzugsstress nicht vergessen geht.
Anonyme Registrierung
Beim Kauf einer E-Vignette muss lediglich – und aus verständlichen Gründen – das Autokennzeichen inklusive Herkunftsland registriert werden. Die Käuferin oder der Käufer bleibt dabei anonym. Weder der eigene Name noch die Postadresse werden erfasst. Die Angaben der E-Mail-Adresse ist freiwillig und dient lediglich dazu, die Quittung zuzustellen.
Die eigenen Angaben müssen lediglich für die Bezahlung eingetragen werden. Die Zahlungsmaske stammt jedoch vom Zahlungsanbieter Saferpay und wird lediglich in die BAZG-Website eingebettet. Auch beim Zahlungsvorgang erhalten die Behörden also keine weiteren Daten.
Die Registrierung des Autokennzeichens wird auf einem Server in der Schweiz gespeichert. Die Behörden versichern, dass diese Daten ausschliesslich für den Kauf der E-Vignette und zu Kontrollzwecken benötigt wird. Es findet kein Tracking von Fahrzeugen jeglicher Art statt, und es gibt keine Überwachung mittels GPS. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Trotzdem wird es genügend Leute geben, die der E-Vignette misstrauen und sich weigern, Ihr Autokennzeichen im Internet zu registrieren. Diese Leute können aufatmen: Es wird die Klebevignette noch lange geben. Sie soll erst abgeschafft werden, wenn ihr Anteil unter 10% fällt. Ich gehe nicht davon aus, dass dies vor dem Jahr 2050 der Fall sein wird, vielleicht sogar nie.
Vorderhand werden auch keine automatisierten Kontrollen durchgeführt. Das BAZG will diese nicht einsetzen, solange es beide Systeme gibt. Ich rate natürlich trotzdem dazu, entweder die Klebevignette oder die E-Vignette zu kaufen. Denn Kontrollen sind trotzdem möglich. Wer dabei weder die eine noch die andere Vignette besitzt, wird mit einer Busse von 200 Franken bestraft.
So kann die E-Vignette gekauft werden
Ruft die Website www.e-vignette.ch auf, um die E-Vignette zu kaufen. Damit gelangt Ihr zum Via-Portal des BAZG, über das ausländische Betroffene bereits die pauschale Schwerverkehrsabgabe bezahlen konnten. Mit einem Klick auf «Kaufen» unterhalb des Vignetten-Bilds gelangt Ihr zum Registrierungsformular.

Wählt im Formular Eure Fahrzeugkategorie (Motorfahrzeug, Anhänger oder Motorrad) und das Zulassungsland aus.

Gebt dann im Feld «Kontrollschild» Eure ganze Autonummer an einem Stück ein, also das Kantonskürzel direkt gefolgt von der Zahl. Leerzeichen, Bindestriche oder Punkte sind nicht erlaubt. Im Feld darunter müsst Ihr die Eingabe wiederholen. So sollen Flüchtigkeitsfehler verhindert werden.

Das Feld «Öffentlich einsehbar» könnt Ihr leer lassen. Oder ein Kreuzchen setzen, falls Ihr damit einverstanden seid, dass auch Drittpersonen über das Abfrageformular nachprüfen können, ob Ihr eine E-Vignette besitzt oder nicht. Die Zollbehörden und die Polizei können diese Information natürlich sowieso abfragen. Empfehlenswert ist das Kreuzchen nur für besonders vergessliche Personen, die das selbst nachprüfen möchten. Denn: Das Bestellformular verhindert nicht automatisch, dass die E-Vignette für dasselbe Kennzeichen doppelt oder dreifach gekauft wird. Dieses Manko wird zukünftig hoffentlich noch behoben. Wer die Gebühr mehrfach bezahlt, kann eine Rückerstattung durch Nachweis der Kaufquittung über das Kontaktformular beantragen.

Nach dem Überprüfen Eurer Eingaben auf der rechten Seite legt Ihr die Vignette in den Warenkorb, indem Ihr auf den entsprechenden Knopf klickt. Nun habt Ihr die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse für das Zusenden einer Kaufquittung einzutragen. Diese Angabe ist jedoch freiwillig. Ihr könnt Euch den Kaufbeleg der E-Vignette auch nach dem Kauf noch zuschicken lassen. Akzeptiert nun noch die Datenschutzerklärung, die Ihr bei Interesse über den Link aufrufen könnt, und geht dann weiter zur Kasse.

Damit gelangt Ihr zur Zahlungsmaske, wo Ihr den Betrag mit Eurer Kreditkarte (Mastercard, Visa und American Express), mit der Postkarte, über die PostFinance E-Finance-Lösung oder per Twint bezahlen könnt. Je nach Zahlungsmittel erfolgt dabei ein Kontrollschritt, bei dem Ihr einen Bestätigungscode eingeben müsst.

Wenn alles klappt, werdet Ihr zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet, die bestätigt, dass die Zahlung erfolgreich war. Klickt auf den Knopf «Zu den Tickets», um zur Übersicht über Eure Bestellung zu gelangen.

Wer zuvor keine E-Mail-Adresse registriert hat, kann sich hier über die Funktion «An E-Mail senden» einen Kaufbeleg zuschicken lassen.

Da nun die visuelle Erinnerung an der Autoscheibe fehlt, tragt Euch am besten gleich in die Agenda ein, dass Ihr im Dezember oder spätestens im Januar eine neue E-Vignette kauft. So geht das nicht vergessen. Und apropos: Vergesst auch nicht, die Klebevignette zu entfernen, falls Ihr sie nicht aus nostalgischen Gründen aufgeklebt lassen möchtet.
Enormer Erfolg
Hier ein kleiner Nachtrag am 2. August: Gemäss einer Mitteilung des BAZG wurden in den ersten 36 Stunden gut 13’600 E-Vignetten gekauft. Wow! Mit einem derart fulminanten Verkaufsstart hätten die Behörden wohl kaum gerechnet – wie gesagt: Mitte Jahr, wenn ausser den Reisenden aus dem Ausland schon alle Autofahrerinnen und Autofahrer eine gültige Klebevignette besitzen.
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]]>Die Autobahn-Vignette ist obligatorisch, um die Autobahnen und Autostrassen der Schweiz zu benützen. Das gilt für alle Personenwagen, Lieferwagen bis 3,5 Tonnen, Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und sonstige Anhänger.

Keine elektronische Vignette
Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken und ist immer noch nur als Klebevignette erhältlich. Die eigentlich für jetzt geplante Lancierung der elektronischen Vignette wurde weiter verschoben und kommt frühestens im Jahr 2022.

Apropos Klebevignette: Die Vignette ist nur gültig, wenn sie aufgeklebt ist. Sie im Auto mitzuführen reicht nicht. Ausserdem muss sie am richtigen Ort kleben: auf der Innenseite der Frontscheibe, entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oder im Bereich des Innenrückspiegels. Ich empfehle jeweils, die Vignette auf der Beifahrerseite neben dem Innenrückspiegel anzubringen. So ist sie vom Fahrersitz aus nicht zu sehen und verdeckt damit auch nicht die Sicht.
Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe muss die Vignette an einem festen Bestandteil angebracht werden, zum Beispiel auf dem Tank von Motorrädern.
14 Monate lang gültig
Die Vignette 2020 ist seit dem 1. Dezember 2019 erhältlich und kann bei Strassenverkehrsämtern, in Post-Filialen und bei den meisten Tankstellen und Autogaragen gekauft werden. Touristen aus dem Ausland erhalten sie bei den Zollbehörden an den Grenzübergängen, an grenznahen Autobahnraststätten und bei Automobilclubs. Sie ist 14 Monate lang gültig, das heisst vom 1. Dezember 2019 bis am 31. Januar 2021.

Ihr braucht die neue Vignette spätestens am 1. Februar 2020. Bis dahin bleibt die bisherige Vignette 2019 noch gültig.
Einfacher mit dem Vignettenschaber
Vor dem Ablösen der alten Vignette empfehle ich, Klebestreifen auf sie zu kleben. Denn der Aufkleber besteht ja hauptsächlich aus Sollbruchstellen, um ein Ablösen und erneutes Anbringen an einem anderen Fahrzeug zu verhindern. Die Klebestreifen halten die Vignette zusammen und verhindern, dass sie in Tausend Einzelteile zerfällt.
Und ich klebe ein Stück Abdeckband auf die Aussenseite der Scheibe, parallel zur bisherigen Vignette. So kann die neue Vignette daran ausgerichtet werden.
Benutzt keinen Föhn, um den Leim der alten Vignette zu erhitzen. Gerade wenn es draussen kalt ist, könnte die Scheibe durch den hohen Temperaturunterschied beschädigt werden.
Anstatt mit dem Sackmesser habe ich dieses Jahr den Vignettenschaber des Automobilclubs ADAC aus Deutschland getestet. Und bin wirklich positiv überrascht: Der Schaber gelangt wesentlich besser unter die Vignette als die Sackmesser-Klinge und löst sie ab, ohne dabei kleben zu bleiben. Statt fünf Durchgänge sind nur drei nötig, bis die Vignette weg ist.

Zielen und kleben
Jetzt löse ich die neue Vignette von der Trägerfolie, ziele, klebe sie auf und drücke sie fest. Das muss beim ersten Mal klappen, denn der Aufkleber kann nicht wieder abgelöst werden, ohne ihn zu beschädigen und damit wertlos zu machen. Nur eine unbeschädigte Vignette ist gültig.

Wer nicht mit einer schief aufgekleben Vignette leben kann, muss zur Not weitere 40 Franken für einen zweiten Anlauf investieren. Spätestens dabei sollte das Abdeckband als Hilfe fürs gerade Aufkleben verwendet werden.
Auf Einkaufstour in Deutschland
Der ADAC-Vignettenschaber ist bei allen Geschäftsstellen dieses Automobilclubs in Deutschland erhältlich. Einige davon befinden sich in der Nähe der Schweizer Grenze.
Und wenn Ihr schon in Deutschland seid, dann fahrt doch auch gleich beim TÜV vorbei, um Euch eine deutsche Feinstaubplakette zu kaufen. Diese braucht man, um in die Innenstädte immer mehr Städte in Deutschland fahren zu dürfen. Einfach Fahrzeugausweis vorzeigen, dann wird die Plakette innert Minuten ausgestellt.

Gewinnspiel
Petrolhead.ch verlost drei ADAC-Vignettenschaber. Details dazu und die Teilnahmebedingungen findet Ihr im Video.

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]]>Weiterhin 40 Franken
Die Autobahn-Vignette kostet unverändert 40 Franken pro Jahr. Sie ist gültig seit dem 1. Dezember 2018 und bis am 31. Januar 2020. Es gibt weiterhin nur eine Vignette für das ganze Jahr, selbst wenn die Autobahn nur während ein paar Tagen pro Jahr befahren wird. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Schweizer Autobahnen und Autostrassen Vignetten-pflichtig.
Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht, welche die Nationalstrassen benützen, benötigen eine Vignette. Dazu gehören neben Personenwagen und leichten Lieferwagen auch Wohnmobile, Motorräder, Wohnwagen und sonstige Anhänger. Schwerere Fahrzeuge müssen die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entrichten und benötigen deshalb keine Vignette.
Weitere Informationen und Verkaufsstellen sind zu finden unter www.ch.ch/de/autobahnvignette/.
Wohin kleben
Die Autobahn-Vignette 2019 muss spätestens am 1. Februar 2019 aufgeklebt sein. Und zwar auf der Innenseite der Frontscheibe, entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oder im Bereich des Innenrückspiegels. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einem nicht (einfach) auswechselbaren Teil angebracht werden, an dem sie gut sichtbar ist. Bei Motorrädern ist das üblicherweise am Tank, bei Anhängern an der Frontseite. Ich empfehle, die Vignette bei Autos auf der Beifahrerseite neben den Innenrückspiegel zu kleben. An dieser Stelle ist sie für den Fahrer oder die Fahrerin nicht sichtbar und verdeckt damit die Sicht auf die Strasse am wenigsten.
Wer ohne gültige oder mit falsch oder gar nicht aufgeklebter Vignette unterwegs ist, wird mit 200 Franken gebüsst und muss vor Ort eine (neue) Vignette kaufen.
Achtung beim Aufkleben: Das muss beim ersten Anlauf klappen. Denn die Vignette ist perforiert und zerfällt beim Ablösen in mehrere Teile. Dabei verliert sie ihre Gültigkeit. Sie kann also nicht erneut aufgeklebt werden.

Vignette entfernen
Für das Entfernen der Vignette sind viele verschiedene Methoden verbreitet, um entweder den Leim zu lösen oder die Vignette direkt von der Scheibe zu trennen. Vom Erwärmen des Leims mit einem Föhn oder einer Heissluftpistole rate ich ab. Der hohe Temperaturunterschied im Winter kann zu Spannungen und zu Rissen in der Scheibe führen.
Meine bevorzugte Methode seht Ihr im Video. Zuerst klebe ich ein Stück Abdeckband von aussen auf die Scheibe. Das Band hilft später dabei, die Vignette vor dem Aufkleben gerade auszurichten. Danach bringe ich Klebstreifen auf der alten Vignette an. So zerfällt sie beim Abnehmen weniger stark in ihre Einzelteile. Dann schiebe ich die Klinge meines Sackmessers immer wieder von der einen zur anderen Seite, bis die Vignette vollständig von der Scheibe losgelöst ist. Da ich die neue Vignette an dieselbe Stelle klebe, ist es nicht nötig, zuerst die Kleberückstände wegzuputzen.


Freiwillige elektronische Vignette ab 2020
Ab nächstem Jahr sollen Autofahrer auf freiwilliger Basis entscheiden können, ob sie anstelle der Klebe-Vignette eine elektronische Vignette verwenden möchten. Damit wird es nicht mehr nötig sein, den Kleber als Beleg der bezahlten Autobahngebühr auf die Scheibe zu kleben. Kameras über der Fahrbahn werden an verschiedenen Orten automatisch prüfen, ob die Gebühr bezahlt wurde oder nicht.
Dieses System soll die Vignetten-Pflicht vereinfachen und auch Vignetten mit kürzerer Dauer für Ferienreisende in der Schweiz möglich machen. Zu befürchten sind aber auch eine Überwachung der Autofahrer (Datenschutz), die Einführung von Geschwindigkeitsabschnittsmessungen zwischen den Überwachungsstationen oder zusätzliche Klassen von Vignetten, die für einzelne günstiger werden (z.B. Motorräder), für andere aber teurer (z.B. Lieferwagen). Die vielen Überwachungsstationen würden ebenfalls die Einführung von Road-Pricing ermöglichen, also eine Kilometer-abhängige Gebühr, die jedes Mal beim Befahren einzelner Teile der Autobahn fällig wird (wie sie zum Beispiel in Frankreich oder Italien üblich ist) anstelle der bisher pauschalen Gebühr für das gesamte Schweizer Nationalstrassennetz für das gesamte Jahr.
Aufgrund des breiten Widerstands soll die elektronische Vignette deshalb vorerst auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement damit beauftragt, bis Mitte 2019 eine Vorlage für eine freiwillige E-Vignette auszuarbeiten.
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]]>40 Franken für alle
Die Vignette kostet 40 Franken. Sie ist gleichzeitig der Beleg dafür, dass man die Autobahngebühr bezahlt hat. Die Autobahn-Vignette 2018 ist seit dem 1. Dezember 2017 und bis und mit Januar 2019 gültig.
Die Vignette braucht es, um auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen fahren zu dürfen. Sie ist nichts anderes als Beleg dafür, dass man die Autobahngebühr bezahlt hat. Jedes Fahrzeug bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht braucht eine, das heisst: Personenwagen, leichte Lieferwagen, Wohnmobile, Motorräder, aber auch Wohnwagen und sonstige Anhänger. Ausnahmen sind hier zu finden (Stichwort „Befreiungen“). Über 3,5 Tonnen Gewicht braucht es keine Vignette, weil ab dann die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA geschuldet ist.
Auch Ausländer müssen die Vignette aufkleben, selbst wenn sie nur kurz in der Schweiz unterwegs sind. Gut ein Drittel aller Vignetten wird jeweils so verkauft; Ausländer kaufen sie zur Hälfte bei der Einreise am Schweizer Zoll und zur Hälfte an Verkaufsstellen im Ausland.
Wer ohne gültige oder mit falsch aufgeklebter Vignette unterwegs ist, wird mit 200 Franken gebüsst und muss vor Ort eine Vignette kaufen.
Auf die Innenseite der Frontscheibe kleben
Die Vignette ist nur gültig, wenn sie auf die Innenseite der Frontscheibe aufgeklebt ist. Gebüsst wird also auch, wer sie einfach nur dabei hat, sie am falschen Ort anbringt oder auf ein Stück Plastik klebt, um sie in mehreren Fahrzeugen zu verwenden.
Zulässige Stellen sind entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oben oder unten oder im Bereich des Innenrückspiegels. Das hat mit einfachem Kontrollieren zu tun, aber auch mit Verkehrssicherheit. Schliesslich sollen die Vignetten nicht die Sicht nach aussen einschränken. Am besten eignet sich daher ein Plätzchen neben dem Innenrückspiegel, auf der Beifahrerseite. Diese Stelle ist vom Innenrückspiegel verdeckt, der Fahrer sieht sie also überhaupt nicht. Achtung beim Aufkleben: Sie muss beim ersten Anlauf sitzen, da sie beim Versuch, sie wieder zu entfernen, auseinanderfällt.
Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einem nicht (einfach) auswechselbaren Teil angebracht werden, an dem sie gut sichtbar ist. Bei Motorrädern ist das üblicherweise am Tank, bei Anhängern an der Frontseite.
Mit dem Sackmesser entfernen
Für das Entfernen der Vignette gibt es viele Hausmittelchen und Ratschläge. Unbedingt abraten tue ich vor dem Erwärmen des Vignetten-Leims mit einem Föhn oder einer Heissluftpistole. Gerade jetzt beim eisigen Wetter könnte der hohe Temperaturunterschied die Scheibe beschädigen.
Meine Methode seht Ihr im Video. Ich klebe ein Stück Abdeckband aussen auf die Scheibe, damit ich die Vignette später parallel zum Scheibenrand aufkleben kann. Dann setze ich mich auf den Beifahrersitz und klebe Klebstreifen auf die Vignette. Das soll verhindern, dass sie beim Entfernen in viele kleine Stücke zerfällt. Dann schiebe ich die Klinge meines Sackmessers immer wieder von der einen zur anderen Seite, um die Vignette von der Scheibe zu trennen.
Danach klebe ich die neue Vignette direkt auf, ohne mir die Mühe zu machen, die Kleberrückstände wegzuputzen. Die neue Vignette überdeckt die Rückstände perfekt.
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Es gibt die Autobahn-Vignette seit 1985 und sie hat jedes Jahr eine andere Farbe. So ist sofort erkennbar, ob jemand mit der aktuellen unterwegs ist oder nicht. Die neue Vignette darf jeweils ab dem 1. Dezember verkauft werden und ist dann ab sofort gültig – die Vignette 2016 vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2017. Dann muss spätestens die Vignette 2017 aufgeklebt werden.
Schweizer Autobahnen und Autostrassen
Die Vignette braucht es, um auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen fahren zu dürfen. Sie ist nichts anderes als Beleg dafür, dass man die Autobahngebühr bezahlt hat. Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht brauchen eine, das heisst: Personenwagen, leichte Lieferwagen, Wohnmobile, Motorräder, aber auch Wohnwagen und sonstige Anhänger. Ausnahmen sind hier zu finden (Stichwort „Befreiungen“).
Auch Ausländer müssen die Vignette aufkleben, selbst wenn sie nur kurz in der Schweiz unterwegs sind. Gut ein Drittel aller Vignetten wird jeweils so verkauft; Ausländer kaufen sie zur Hälfte bei der Einreise am Schweizer Zoll und zur Hälfte an Verkaufsstellen im Ausland.
Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist, muss sie bei der Kontrolle kaufen und bezahlt darüber hinaus 200 Franken Busse. Über 3,5 Tonnen Gewicht braucht es übrigens keine, weil ab dann die Schwerverkehrsabgabe geschuldet ist. Die Vignette ist nur gültig, wenn sie aufgeklebt ist (wo: siehe weiter unten). Gebüsst wird also auch, wer sie einfach dabei hat oder nur provisorisch anbringt.
Verkaufsstellen
Kaufen kann man die Vignette offiziell bei der Post, Tankstellen, Garagen und Geschäftsstellen des TCS sowie bei den Strassenverkehrsämtern. Erhältlich sind sie häufig auch in Supermärkten oder anderswo, zum Beispiel auf einem Lebkuchen zum Verschenken. Mmmmh!
Auf die Frontscheibe kleben
Die Vignette ist nur gültig, wenn sie bei Autos auf die Frontscheibe aufgeklebt ist. Und zwar auf der Innenseite der Scheibe, nicht aussen. Zulässige Stellen sind entweder entlang der A-Säule auf der Fahrerseite oben oder unten oder im Bereich des Innenrückspiegels. Das hat mit einfachem Kontrollieren zu tun, aber auch mit Verkehrssicherheit. Schliesslich sollen die Vignetten nicht die Sicht nach aussen einschränken. Am besten eignet sich daher ein Plätzchen neben dem Innenrückspiegel, auf der Beifahrerseite. Diese Stelle ist vom Innenrückspiegel verdeckt, der Fahrer sieht sie also überhaupt nicht.
Bei einer anderen Platzierung, insbesondere auf Seiten- oder Heckscheiben, ist die Vignette ungültig.
Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einem nicht (einfach) auswechselbaren Teil angebracht werden, an dem sie gut sichtbar ist. Bei Motorrädern ist das üblicherweise am Tank, bei Anhängern an der Frontseite.
Sackmesser oder Rasierklinge
Das Entfernen der Vignette ist immer so eine Sache. Denn sie zerfällt dabei in ihre Einzelteile. Das ist natürlich Absicht. Denn beim Entfernen verliert die Vignette ihre Gültigkeit und darf nicht erneut angebracht werden. Es gibt fast genauso viele Methoden wie Autos. Empfohlen werden Nagellackentferner, Scheibenenteiser oder Brennsprit. Vorsicht beim Verwenden eines Föhns zum Erwärmen des Klebstoffs: Ist die Scheibe kalt (und das ist sie im Dezember und Januar fast immer), kann die Scheibe aufgrund des grossen Temperaturunterschieds beschädigt werden.

Am besten eignet sich noch immer die klassische Methode: Mit dem Sackmesser oder einer Rasierklinge ablösen. Beginnt an einer Ecke der Vignette und schiebt die schräge Klinge zur andern Vignetten-Seite hin. In drei bis vier Durchgängen ist die Vignette weg. Wenn Ihr vorher Klebstreifen auf die Vignette klebt, fällt sie garantiert nicht auseinander.
Am Schluss bleiben immer Kleberrückstände auf der Scheibe zurück. Putzt diese mit einem feuchten Mikrofasertuch weg – oder benutzt sie, um die neue Vignette darüber zu kleben. So klebt die neue Vignette auch ohne Zielen wieder gerade.
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