Es ist deutlich zu früh, um Elektroautos zu besteuern

Die Behörden schlagen Alarm: Weil Elektroautos keine Mineralölsteuer bezahlen, sei die Zukunft der Strasse nicht mehr gesichert. Sie planen deshalb eine Besteuerung ab 2030. In ihrer Panik machen die Behörden aber falsche Prognosen und übersehen, dass finanziell noch lange kein Bedarf besteht, dass eine Steuer den sowieso sehr zurückhaltenden Kauf von E-Autos in der Schweiz weiter bremsen würde und dass die vorgeschlagenen Besteuerungsarten nicht zu Ende gedacht sind. Ja, eine Elektroautosteuer braucht es irgendwann, aber sicher noch nicht jetzt.

Wir haben uns in der Vernehmlassung gegen eine Besteuerung der Fahrleistung oder des geladenen Stroms von Elektroautos ausgesprochen. Keine Frage, dies wird irgendwann nötig. In den nächsten Jahren oder sogar Jahrzehnten besteht dafür allerdings kein Bedarf – im Gegenteil: Eine Einführung bereits im Jahr 2030 wäre kontraproduktiv. Hier sind unsere Argumente.

Absurd unrealistische Prognose

Für die vorgesehene Besteuerung des Stroms für Elektrofahrzeuge besteht zurzeit kein finanzieller Bedarf. Der Bestand an reinen Elektrofahrzeugen am Gesamtfahrzeugbestand ist mit 5% zu tief, um finanziell ins Gewicht zu fallen. Die Prognosen der Behörden sind zu optimistisch: Dass sich der Elektroauto-Bestand in den kommenden vier Jahren um das Vierfache erhöhen wird – von 5% auf 20% bzw. von rund 250’000 auf 1 Million – ist unrealistisch.

Aktuell ist (nur!) jedes vierte neu eingelöste Auto ein Elektroauto. Damit die Rechnung bei dieser tiefen Rate aufgeht, müssten jedes Jahr 750’000 Neuwagen eingelöst werden, die reine Verbrenner ablösen. Die Zulassungszahlen sind aber gerade so tief wie schon lange nicht mehr: Im Jahr 2025 wurden 233’737 Neuwagen in Verkehr gesetzt.

Bei diesem Tempo wird es dreimal so lange dauern wie vom ASTRA prognostiziert, bis der gefürchtete Anteil erreicht ist. Oder besser gesagt: Schon jetzt müssten 80% statt 25% aller Neuwagen elektrisch fahren, um bei gleichbleibender Zahl an Neuwagen innerhalb von vier Jahren die Million zu erreichen. Das ist nicht nur unrealistisch, sondern absolut absurd.

Weiterhin hohe Einnahmen aus der Mineralölsteuer

In den letzten Jahrzehnten hat der Personenwagenbestand immer weiter zugenommen. Gleichzeitig blieb die Mineralölsteuer unverändert, obwohl sie hätte gesenkt werden können. Auch als Autos in den letzten Jahrzehnten immer sparsamer wurden, blieb sie gleich. Niemand hätte verlangt, deswegen einen Systemwechsel durchzuführen und die gefahrenen Kilometer zu besteuern, weil Autos zu sparsam wurden.

Schon nur der Blick auf das letzte Jahrzehnt zeigt: Von 2015 bis 2025 hat der Motorfahrzeugbestand auf Schweizer Strassen von 5’955’869 auf 6’641’678 zugenommen, also um 685’809 Autos. Zieht man von dieser Zahl den aktuellen Bestand von rund 250’000 Elektroautos ab, sind das immer noch 435’809 zusätzliche Verbrenner, welche die Mineralölsteuer zahlen – auch wenn die Zahl der Autos mit Verbrennungsmotor seit 2022 zum allerersten Mal ganz leicht zurückgeht. Fazit daraus: Der Bund nimmt mit der Mineralölsteuer weiterhin mehr Geld ein als noch vor zehn Jahren, und das wohl noch lange.

Einnahmen werden zweckentfremdet

Mit der Mineralölsteuer hat der Bund in letzter Zeit zu viel Geld eingenommen – mehr als für die Strassen ausgegeben wurden. Statt Reserven für zukünftige Projekte zu bilden, hat der Bund das Geld zweckentfremdet: 40% der Einnahmen aus der Mineralölsteuer fliessen seither in die allgemeine Bundeskasse statt in den Strassenverkehr.

Statt zu tiefe Einnahmen durch die Mineralölsteuer zu reklamieren, sollte der Bund einfach diesen Missbrauch stoppen. Einnahmen aus der Mineralölsteuer sind weiterhin genug vorhanden, auch für die nächsten 25 Jahre oder noch länger. Sie müssten einfach wieder für die Strasse verwendet werden, wie das der Zwecke der Mineralölsteuer war. Sie sollte nie für allgemeine Ausgaben abgezweigt werden.

Hier braucht es auch das Stichwort Kostenwahrheit: Während sich der Strassenverkehr selbst finanziert, ist Bahnfahren in der Schweiz viel zu billig. Die SBB erhielt im Jahr 2024 einen Subventionsbeitrag von 2,43 Milliarden Franken. Insgesamt 5,7 Milliarden Franken bezahlte der Bund an Eisenbahnbetriebe, die sonst nicht rentieren. Wieso? Weil der Bund möchte, dass Leute den öffentlichen Verkehr benutzen. Das lässt er sich viel kosten. Eigentlich möchte er aber auch, dass Autofahrerinnen und Autofahrer auf Elektroautos umsteigen. Kosten darf das aber nichts. Das ist ziemlich heuchlerisch, soll doch mit beidem eine umweltfreundliche Mobilität erreicht werden.

Noch schlimmer ist es mit den Velos: Aktuell wird für enorm viel Geld überall in der Schweiz ein grosses Velowegnetz gebaut, ohne dass sich die Velofahrer finanziell daran beteiligen. Wenn schon müsste hier zuerst angesetzt werden.

Wenige Ausgaben bis 2045

Die Abstimmungsvorlage mit teuren Autobahnausbau-Projekten wurde im November 2024 von der Stimmbevölkerung abgelehnt. Diese Kosten fallen also nicht an.

Erst nach Ende der Vernehmlassung hat Bundesrat Rösti seine Pläne für den «Verkehr ’45» vorgestellt. Diese setzen stark auf die Eisenbahn. 30 Autobahnprojekte mit Kosten von insgesamt 18 Milliarden CHF wurden gestrichen. Nur noch zwei kleine Autobahn-Ausbauten und kaum Strassenprojekte sind in den nächsten 20 Jahren vorgesehen. Bis dahin ist also auch der Geldbedarf klein. Falls danach wider Erwarten ein massiver Autobahn- und Strassenausbau erfolgen, ist es immer noch früh genug, dann mit der Besteuerung von Elektroautos zu beginnen. Auch hier gilt also: Eigentlich müsste jetzt die Mineralölsteuer sinken, statt die Einnahmen künstlich zu erhöhen.

Nötig als Lenkungsprämie

Wie bereits erwähnt schreitet der Wechsel zur Elektromobilität in der Schweiz nur langsam vorwärts: Nur einer von vier Neuwagen, die aktuell neu eingelöst werden, sind elektrisch. Die Einführung einer Abgabe bzw. Steuer bremst diesen Wechsel zusätzlich und führt dazu, dass die Schweiz ihre Klimaziele noch weiter verfehlt: Denn unser Land will bis 2050 klimaneutral sein. Dazu sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gesenkt werden.

Unserer Meinung nach müsste im Sinne einer Lenkungsprämie weiterhin auf eine Elektroauto-Steuer verzichtet werden, um nach den Early Adopters auch die restliche Bevölkerung zum Wechsel auf ein Elektroauto zu bewegen, was deutlich schwieriger und nur mit zusätzlichen Anreizen möglich ist.

Zum Vergleich: In anderen Ländern erhalten Käufer eines Elektroautos eine sogenannte THG-Prämie (Prämie zur Minderung der Treibhausgase). In der Schweiz? Nichts. Da ist nicht weiter verwunderlich, dass in der Schweiz der Elektroauto-Anteil an Neuwagen dermassen tief ist, während er beispielsweise in Norwegen 96% beträgt. Hier kann nur ein Fazit gezogen werden: Den Schweizer Behörden sind die eigenen Klimaziele egal.

Kein klares Zeichen für die Elektromobilität ist ein Zeichen dagegen

Die Schweizer Behörden wollen, dass die Bevölkerung auf die Elektromobilität wechselt, und gleichzeitig wollen sie es nicht. Sonst würden sie finanzielle oder anderweitige Anreize schaffen und sich für bessere Lademöglichkeiten einsetzen. Stattdessen wehrte sich der Bundesrat gegen ein Recht auf Laden im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum, und trotz Parlamentsbeschluss im Jahr 2025 ist es fraglich, ob und wie dieses Anrecht je umgesetzt wird. Das vorliegende Vorhaben zur Besteuerung der Fahrleistung bzw. des bezogenen Stroms ist das neueste Beispiel der Ambivalenz der Behörden.

Wir sind ein Volk von Mietern… und scheinbar auch von Vermietern und Gemeindebehörden, welche die Einbaukosten einer Ladeinfrastruktur nicht auf sich nehmen wollen. Dass trotzdem viele Elektroautos gekauft wurden, obwohl zu Hause nicht geladen werden kann, ist eigentlich ein Wunder. Auch in der Einstellhalle unserer Überbauung stehen mittlerweile mehrere rein elektrische Autos, ohne dass diese Nachbarn eine Lademöglichkeit zu Hause hätten.

Realitätsfremde Besteuerungsmethoden

Dass es zu früh ist, zeigen auch die beiden realitätsfremden Vorschläge einer E-Auto-Steuer:

  • Die Abgabe auf die Fahrleistung setzt entweder auf die Selbstdeklaration und verleitet damit zu falschen Angaben, oder bedingt die Übermittlung von Fahrdaten an den Bund. Das ist datenschutzrechtlich bedenklich und öffnet die Türe für Mobility Pricing und mehr. Ausserdem würden dabei Fahrten im Ausland nicht abgezogen, obwohl dem Bund die Kompetenz fehlt, diese zu besteuern – wie die meisten Schweizer Gesetze endet auch diese Berechtigung an der Landesgrenze.
  • Eine Steuer auf den Ladestrom provoziert zu unsachgemässem Laden ausserhalb von Ladestationen. Und wie rechtfertigen die Behörden, dass Strom als allgegenwärtiges Produkt im Alltag für eine Anwendungsmöglichkeit einen anderen Preis hat als für alle anderen, insbesondere wenn der Strom durch die eigene Photovoltaik-Anlage produziert wurde? Es verleitet zum Anschliessen von Elektroautos direkt oder indirekt an den Hausanschluss, der dafür nicht ausgelegt ist. Anders als Heizöl lässt sich Strom ja nicht einfärben. Und es würde einen zusätzlichen Zähler benötigen, z.B. bei Einfamilienhäusern. Dies führt zu Ungleichbehandlung. Ausserdem haben mehrere Praxistests ergeben, dass Elektroautos bei kalten Temperaturen im Winter bis zu 30% ihrer Reichweite einbüssen – mehr als Verbrenner. Deshalb erscheint eine reine Besteuerung des Ladestroms auch in dieser Hinsicht ungerecht.

Um einen Missbrauch zu verhindern und zu ahnden, müssten die Behörden in beiden Fällen massiv aufgestockt werden. Kosten würde das zusätzliche Personal wohl mehr, als bei der Besteuerung von Elektroautos eingenommen würde. Auch deshalb ist klar: Beide Ideen bedürfen einer gehörigen Überarbeitung.

Fazit: Es ist zu früh

Natürlich wird eine Abgabe auf die Fahrleistung von Elektrofahrzeugen irgendwann in der Zukunft berechtigt und notwendig sein, etwa wenn keine Verbrennerfahrzeuge mehr zur Neueinlösung zugelassen sind und sobald der Bestand von reinen Elektroautos zwei Drittel aller verkehrszugelassenen Personenwagen übersteigt. Und generell, sobald überhaupt wieder relevante Strassenprojekte vorliegen, die finanziert werden müssen. Eine Einführung zum heutigen Zeitpunkt bzw. für das Jahr 2030 ist aber mindestens ein Jahrzehnt zu früh und deshalb klar abzulehnen. Wichtiger ist es, dass die Behörden die Zweckentfremdung der Mineralölsteuer für anderweitige Zwecke stoppen. Einnahmen aus dem motorisierten Individualverkehr dürfen nicht mehr anderweitig missbraucht werden, und schon gar nicht, um den Schienenverkehr oder das Velowegnetz zu finanzieren.

 

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