E-Vignette: So kauft Ihr die neue elektronische Autobahnvignette
Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber nun ist sie hier: die E-Vignette! Damit fällt das jährliche Wegkratzen der alten und Aufkleben der neuen Klebevignette weg. Die elektronische Vignette bringt aber noch weitere Vorteile. Mehr über diese Vorteile und wo und wie Ihr sie kaufen könnt, lest Ihr in diesem Blogbeitrag.
Die Einführung der E-Vignette wurde schon vor mehreren Jahren angekündigt, hat sich aber immer wieder verzögert. Am 1. August 2023, zum Schweizer Nationalfeiertag, wurde sie nun lanciert. Der Start Mitte Jahr ist nicht zufällig gewählt: So kann das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erste Erfahrungen sammeln und Kinderkrankheiten beseitigen, bevor es im Dezember dann ernst gilt, wenn die Leute die Vignette 2024 kaufen. Denn natürlich gilt die bisherige Klebevignette 2023 weiterhin. Ein Umtausch ist nicht möglich. Wer jetzt schon wechselt, so wie ich, bezahlt die Jahresgebühr doppelt. Diese bleibt weiterhin bei 40 Franken.
Vorteile für die Bevölkerung, weniger Einnahmen für die Behörden
Mit der elektronischen Vignette kommt ein grosser Wechsel. Denn während die Klebevignette immer nur für das Fahrzeug gilt, auf das sie aufgeklebt ist, ist die E-Vignette mit der Autonummer verbunden. Das heisst für Inhaberinnen und Inhaber der digitalen Version:
- Wer ein neues Auto kauft und dabei seine Autonummer behält, muss keine neue Vignette kaufen. Dass die Autohäuser ihre Abholpauschale deshalb senken – darin war die Vignette in der Regel inbegriffen –, ist jedoch unwahrscheinlich.
- Muss die Frontscheibe wegen Steinschlag ersetzt werden, ist keine neue Vignette nötig. Auch wenn sie häufig von der Autoversicherung bezahlt wird oder von der Scheibentausch-Firma als Vorteil mit abgegeben wird, ist das trotzdem ein Vorteil.
- Den grössten Vorteil haben Leute, die ihr Nummernschild als Wechselnummer für zwei oder mehr Autos verwenden: Sie bezahlen die Gebühr nur noch ein einziges Mal und nicht mehr pro Auto.
Die Behörden befürchten deshalb, dass ihre Einnahmen um bis zu 17.2 Millionen Franken zurückgehen. Das war in der Botschaft zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zu lesen, das für die Einführung der elektronischen Vignette angepasst werden musste. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Denn pro verkaufter E-Vignette fliessen nun die ganzen 40 Franken zum Bund, während die Verkaufsstellen der Klebevignette 4 Franken bzw. 10% als Provision behalten durften. Zudem sinken die Kosten für die Herstellung und den Vertrieb der Kleber. Längerfristig dürften die Einnahmen damit also steigen.
Achtung Kantonswechsel!
Einen Zusatzaufwand gibt es beim Umzug in einen anderen Kanton oder bei einem sonstigen Wechsel der Autonummer. Laut dem BAZG kann man eine Änderung direkt im Webshop eintragen oder die E-Vignette so mit dem neuen Autokennzeichen verbinden. Diese Möglichkeit existiert aktuell noch nicht und wird möglicherweise bis im Dezember noch erstellt. Kontrollschildwechsel können jedoch auch über das Kontaktformular gemeldet werden. Pro Kalenderjahr ist ein Wechsel erlaubt.
Wichtig ist jedoch, dass dieser Zusatzschritt beim Umzugsstress nicht vergessen geht.
Anonyme Registrierung
Beim Kauf einer E-Vignette muss lediglich – und aus verständlichen Gründen – das Autokennzeichen inklusive Herkunftsland registriert werden. Die Käuferin oder der Käufer bleibt dabei anonym. Weder der eigene Name noch die Postadresse werden erfasst. Die Angaben der E-Mail-Adresse ist freiwillig und dient lediglich dazu, die Quittung zuzustellen.
Die eigenen Angaben müssen lediglich für die Bezahlung eingetragen werden. Die Zahlungsmaske stammt jedoch vom Zahlungsanbieter Saferpay und wird lediglich in die BAZG-Website eingebettet. Auch beim Zahlungsvorgang erhalten die Behörden also keine weiteren Daten.
Die Registrierung des Autokennzeichens wird auf einem Server in der Schweiz gespeichert. Die Behörden versichern, dass diese Daten ausschliesslich für den Kauf der E-Vignette und zu Kontrollzwecken benötigt wird. Es findet kein Tracking von Fahrzeugen jeglicher Art statt, und es gibt keine Überwachung mittels GPS. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Trotzdem wird es genügend Leute geben, die der E-Vignette misstrauen und sich weigern, Ihr Autokennzeichen im Internet zu registrieren. Diese Leute können aufatmen: Es wird die Klebevignette noch lange geben. Sie soll erst abgeschafft werden, wenn ihr Anteil unter 10% fällt. Ich gehe nicht davon aus, dass dies vor dem Jahr 2050 der Fall sein wird, vielleicht sogar nie.
Vorderhand werden auch keine automatisierten Kontrollen durchgeführt. Das BAZG will diese nicht einsetzen, solange es beide Systeme gibt. Ich rate natürlich trotzdem dazu, entweder die Klebevignette oder die E-Vignette zu kaufen. Denn Kontrollen sind trotzdem möglich. Wer dabei weder die eine noch die andere Vignette besitzt, wird mit einer Busse von 200 Franken bestraft.
So kann die E-Vignette gekauft werden
Ruft die Website www.e-vignette.ch auf, um die E-Vignette zu kaufen. Damit gelangt Ihr zum Via-Portal des BAZG, über das ausländische Betroffene bereits die pauschale Schwerverkehrsabgabe bezahlen konnten. Mit einem Klick auf «Kaufen» unterhalb des Vignetten-Bilds gelangt Ihr zum Registrierungsformular.
Wählt im Formular Eure Fahrzeugkategorie (Motorfahrzeug, Anhänger oder Motorrad) und das Zulassungsland aus.
Gebt dann im Feld «Kontrollschild» Eure ganze Autonummer an einem Stück ein, also das Kantonskürzel direkt gefolgt von der Zahl. Leerzeichen, Bindestriche oder Punkte sind nicht erlaubt. Im Feld darunter müsst Ihr die Eingabe wiederholen. So sollen Flüchtigkeitsfehler verhindert werden.
Das Feld «Öffentlich einsehbar» könnt Ihr leer lassen. Oder ein Kreuzchen setzen, falls Ihr damit einverstanden seid, dass auch Drittpersonen über das Abfrageformular nachprüfen können, ob Ihr eine E-Vignette besitzt oder nicht. Die Zollbehörden und die Polizei können diese Information natürlich sowieso abfragen. Empfehlenswert ist das Kreuzchen nur für besonders vergessliche Personen, die das selbst nachprüfen möchten. Denn: Das Bestellformular verhindert nicht automatisch, dass die E-Vignette für dasselbe Kennzeichen doppelt oder dreifach gekauft wird. Dieses Manko wird zukünftig hoffentlich noch behoben. Wer die Gebühr mehrfach bezahlt, kann eine Rückerstattung durch Nachweis der Kaufquittung über das Kontaktformular beantragen.
Nach dem Überprüfen Eurer Eingaben auf der rechten Seite legt Ihr die Vignette in den Warenkorb, indem Ihr auf den entsprechenden Knopf klickt. Nun habt Ihr die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse für das Zusenden einer Kaufquittung einzutragen. Diese Angabe ist jedoch freiwillig. Ihr könnt Euch den Kaufbeleg der E-Vignette auch nach dem Kauf noch zuschicken lassen. Akzeptiert nun noch die Datenschutzerklärung, die Ihr bei Interesse über den Link aufrufen könnt, und geht dann weiter zur Kasse.
Damit gelangt Ihr zur Zahlungsmaske, wo Ihr den Betrag mit Eurer Kreditkarte (Mastercard, Visa und American Express), mit der Postkarte, über die PostFinance E-Finance-Lösung oder per Twint bezahlen könnt. Je nach Zahlungsmittel erfolgt dabei ein Kontrollschritt, bei dem Ihr einen Bestätigungscode eingeben müsst.
Wenn alles klappt, werdet Ihr zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet, die bestätigt, dass die Zahlung erfolgreich war. Klickt auf den Knopf «Zu den Tickets», um zur Übersicht über Eure Bestellung zu gelangen.
Wer zuvor keine E-Mail-Adresse registriert hat, kann sich hier über die Funktion «An E-Mail senden» einen Kaufbeleg zuschicken lassen.
Da nun die visuelle Erinnerung an der Autoscheibe fehlt, tragt Euch am besten gleich in die Agenda ein, dass Ihr im Dezember oder spätestens im Januar eine neue E-Vignette kauft. So geht das nicht vergessen. Und apropos: Vergesst auch nicht, die Klebevignette zu entfernen, falls Ihr sie nicht aus nostalgischen Gründen aufgeklebt lassen möchtet.
Enormer Erfolg
Hier ein kleiner Nachtrag am 2. August: Gemäss einer Mitteilung des BAZG wurden in den ersten 36 Stunden gut 13’600 E-Vignetten gekauft. Wow! Mit einem derart fulminanten Verkaufsstart hätten die Behörden wohl kaum gerechnet – wie gesagt: Mitte Jahr, wenn ausser den Reisenden aus dem Ausland schon alle Autofahrerinnen und Autofahrer eine gültige Klebevignette besitzen.
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