Fünf Jahre Tagfahrlicht-Pflicht

Seit fünf Jahren ist das Fahren mit Licht vorgeschrieben. Die Tagfahrlichter moderner Autos haben sich seither schnell zum Markenzeichen der Autohersteller entwickelt. Ältere Autos müssen mit Abblendlicht fahren oder können mit Tagfahrlichtern nachgerüstet werden. Haben sich die Autofahrer mittlerweile an die neue Gesetzeslage gewöhnt? Wir haben gezählt.

Seit dem 1. Januar 2014 gilt der neue Artikel 41 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes. Er schreibt vor, dass Motorfahrzeuge stets beleuchtet sein müssen. Das Licht verbessert die Sichtbarkeit der Autos, was Unfälle verhindern soll, bei dem andere Autos übersehen werden. Unter anderem ist besser erkennbar, ob Autos am Strassenrand am Verkehr teilnehmen (eingeschaltetes Licht) oder parkiert sind (ausgeschaltetes Licht).

Damit Autofahrer nicht auch tagsüber das Abblendlicht einschalten müssen, verfügen fast alle modernen Autos über Tagfahrlichter. Diese haben eine kleinere Fläche, benötigen weniger Strom und sind langlebiger. Vor allem lassen sich damit aber Akzente setzen.

Vorreiter war hier BMW, der im Jahr 2001 damit begonnen hat, «Angel Eyes» Standlichtringe einzubauen. Diese haben sich rasch verbreitet und schon bald waren Nachrüstsätze nicht nur für andere BMW-Modelle und Autos mit runden Lichter (z.B. den VW Golf I und II), sondern auch für viele andere Autos erhältlich. Ich hatte damals ernsthaft überlegt, mir solche Lichter für meinen Peugeot 205 GTI zu kaufen.

Auch viele andere Autohersteller haben schon vor 2014 damit begonnen, Tagfahrlichter als neue Markenzeichen ihrer Modelle einzusetzen. Während bei den ersten Lichtstreifen, zum Beispiel beim Audi A5 im Jahr 2007, die einzelnen Lampen noch (zu) gut erkennbar waren, bestehen heutige Tagfahrlichter aus gleichmässig leuchtenden Streifen in allen Formen und Grössen. Audi hat seit Jahren die schönsten Tagfahrlichter und ist laufend dabei, sie weiterzuentwickeln. Andere Hersteller haben länger benötigt, um ihre Tagfahrlicht-Identität zu etablieren – zum Beispiel Lamborghini mit der Y-Form oder Porsche mit vier Punkten rund um die Lichter.

Mittlerweile sind schöne Tagfahrlichter zum Standard geworden. Auch am Autosalon 2018 waren sie allgegenwärtig.

Lösung für ältere Autos

Das Fahren mit eingeschaltetem Standlicht reicht nicht aus, um die Lichtpflicht zu erfüllen. Um nicht dauernd das Abblendlicht einschalten zu müssen, können ältere Autos mit Tagfahrlicht-Streifen nachgerüstet werden. Diese sind zum Preis von ungefähr 100–400 Franken in Baumärkten und bei weiteren Anbietern erhältlich. Je nach den eigenen Fertigkeiten lassen sie sich selbst eingebauen, was aber auch der Autogarage überlassen werden kann.

Praktischerweise sollen die nachträglich eingebauten Tagfahrlichter so verkabelt werden, dass sie sich beim Einschalten des Motors aktivieren und nicht manuell eingeschaltet und wieder ausgeschaltet werden müssen. Beim Kauf solcher Sets soll darauf geachtet werden, dass eine gute Betriebsanleitung mit vielen Tipps für den Einbau enthalten ist, dass sie stabil befestigt werden und dass das System über eine eigene Sicherung für den Stromkreislauf verfügt. Beim Bestellen im Ausland ist darauf zu achten, dass das Produkt die Schweizer Vorschriften einhält.

Gewöhnung nach fünf Jahren?

Bei der eigenen Zählung bei einer Ausfahrt zu den besten Meringue der Schweiz ins Kemmeriboden-Bad haben meine Frau und ich die entgegenkommenden Fahrzeuge gezählt und darauf geachtet, wie viele davon gegen die Lichtpflicht verstossen. 2,7% aller Autos waren ohne Licht unterwegs, das heisst also jeder 37. Autofahrer. Soweit erkennbar waren alle in mehr als zehn Jahre alten Autos unterwegs, die noch über kein serienmässiges Tagfahrlicht verfügen.

Es lässt sich natürlich nicht sagen, ob sich die fehlbaren Autofahrer um die Lichtpflicht foutieren (ähnlich wie bei der Einführung der Gurtenpflicht), ihnen die Regelung nicht bekannt ist, oder ob sie einfach vergessen haben, das Licht einzuschalten. Die Hälfte der gezählten Autos ohne Licht wurden von Personen im fortgeschrittenen Alter gelenkt. Gerade bei ihnen wird auch die Gewohnheit – sie hatten ja noch gelernt, dass man das Licht tagsüber nicht einschalten soll – eine Rolle spielen.

Und wir können bestätigen: Gerade im Schatten oder bei der Fahrt in Richtung der tief stehenden Sonne lassen sich die entgegenkommenden Autos dank den Tagfahrlichtern besser sehen.

40 Franken Busse

  • Die Ordnungsbusse beim Fahren ohne Licht tagsüber beträgt 40 Franken.
  • Das Fahren lediglich mit Standlicht gilt als Fahren ohne Licht und wird genauso mit 40 Franken gebüsst.
  • Nebellichter dürfen nicht als Tagfahrlicht verwendet werden. Ihre missbräuchliche Verwendung ohne Nebel kostet ebenfalls 40 Franken.

Die Lichtpflicht beim Fahren am Tag gilt übrigens nur für die vorderen Lichter, nicht die hinteren.

Fahrt ins Ausland

Mit Ausnahme von Italien herrscht in unseren Nachbarländern lediglich eine Tagfahrlicht-Empfehlung, jedoch keine Pflicht. Gerade in Frankreich schalten viele Verkehrsteilnehmer ihre Lichter erst ein, wenn sie sonst die Strasse nicht mehr erkennen.

In einigen europäischen Ländern gilt jedoch eine Abblendlicht-Pflicht auch am Tag (Dänemark und Norwegen, aber auch Slowenien). Dort ist es also nötig, das Abblendlicht manuell einzuschalten. Wir empfehlen, bei jeder Auslandreise die Vorschriften im Voraus abzuklären.

Permalink zu diesem Beitrag: http://ptrl.ch/5licht

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